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Unterlassungsklagen

Unterlassungsklagen sind zivilrechtliche Klagen, mit denen eine Partei gerichtlich eine Unterlassungsverpflichtung gegenüber einer anderen Partei erstrebt. Ziel ist es, eine rechtswidrige Tätigkeit zu beenden oder eine künftig zu vermeidende Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter zu verhindern. Typische Betroffene sind Träger von Persönlichkeitsrechten, Eigentum, Marken- und Urheberrechten sowie wettbewerbsrechtliche Schutzrechte.

Geltungsbereich: Unterlassungsklagen kommen in verschiedensten Bereichen zum Einsatz, etwa bei unerlaubter Veröffentlichung persönlicher Daten, Verbreitung irreführender

Verfahren: Die Klage wird vor dem Zivilgericht erhoben. In dringenden Fällen kann der Antragsteller eine einstweilige

Wirkung: Wurde der Anspruch anerkannt, wird dem Gegner ein Unterlassungsurteil oder eine Unterlassungsverfügung auferlegt, die künftiges

Zusammenhang und Abgrenzungen: Unterlassungsschutz ist häufig eng verknüpft mit Beseitigungs- bzw. Schadensersatzansprüchen; das Unterlassen kann ergänzend

Werbung,
Verletzung
von
Markenrechten,
Urheberrechten
oder
sonstigen
Schutzrechten;
auch
in
wettbewerbsrechtlichen
Fällen
ist
die
Unterlassung
ein
gängiges
Rechtsmittel.
Verfügung
beantragen,
die
sofortigen
Unterlassungsanspruch
gewährleistet,
während
die
Hauptsache
noch
geprüft
wird.
Im
Hauptverfahren
prüft
das
Gericht,
ob
der
Schutzanspruch
zurecht
besteht,
ob
Wiederholungsgefahr
vorliegt
und
welche
konkreten
Unterlassungsanforderungen
auszusetzen
sind.
Handeln
untersagt.
Bei
Zuwiderhandlung
kann
das
Gericht
Zwangsgeld
oder
Ordnungshaft
verhängen.
oder
alternativ
zu
Schadenersatz
geltend
gemacht
werden.
In
bestimmten
Rechtsgebieten,
wie
Wettbewerbsrecht,
Marken-
oder
Urheberrecht,
gelten
oft
eigene
Rahmenbedingungen
und
Verfahrensregeln.