Urheberrechten
Urheberrechten bezeichnet die Gesamtheit rechtlicher Schutzbestimmungen, die Schöpferinnen und Schöpfern geistiger Werke gewähren. Sie sichern dem Urheber die Kontrolle über die Nutzung seiner Schöpfungen und schaffen Anreize für kreative Tätigkeiten.
Geltungsbereich und Schutzdauer: Geschützt sind persönliche und geistige Schöpfungen aus Bereichen wie Literatur, Wissenschaft, Musik, bildende
Verwertungsrechte und Persönlichkeitsrechte: Die Verwertungsrechte umfassen das Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, das Recht zur öffentlichen Wiedergabe sowie Bearbeitungs-
Ausnahmen und Schranken: Das Urheberrecht kennt gesetzliche Schrankenregelungen, die bestimmte Nutzungen ohne Zustimmung des Rechteinhabers ermöglichen.
Lizenzierung, Durchsetzung und internationale Bezüge: Rechteinhaber können Nutzungen lizenzieren oder Rechte übertragen. Verstöße können zivil- und