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Urheberrechten

Urheberrechten bezeichnet die Gesamtheit rechtlicher Schutzbestimmungen, die Schöpferinnen und Schöpfern geistiger Werke gewähren. Sie sichern dem Urheber die Kontrolle über die Nutzung seiner Schöpfungen und schaffen Anreize für kreative Tätigkeiten.

Geltungsbereich und Schutzdauer: Geschützt sind persönliche und geistige Schöpfungen aus Bereichen wie Literatur, Wissenschaft, Musik, bildende

Verwertungsrechte und Persönlichkeitsrechte: Die Verwertungsrechte umfassen das Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, das Recht zur öffentlichen Wiedergabe sowie Bearbeitungs-

Ausnahmen und Schranken: Das Urheberrecht kennt gesetzliche Schrankenregelungen, die bestimmte Nutzungen ohne Zustimmung des Rechteinhabers ermöglichen.

Lizenzierung, Durchsetzung und internationale Bezüge: Rechteinhaber können Nutzungen lizenzieren oder Rechte übertragen. Verstöße können zivil- und

Kunst,
Film,
Software,
Fotografie
und
Design.
Voraussetzung
ist
eine
originäre
geistige
Leistung
mit
individueller
Prägung.
Der
Schutz
entsteht
automatisch
mit
der
Schöpfung,
ohne
formale
Registrierung.
In
der
Regel
gilt
die
Schutzdauer
lebenslang
des
Urhebers
und
weitere
70
Jahre
nach
seinem
Tod;
bei
anonymen
oder
pseudonymen
Werken
sowie
bei
bestimmten
Formaten
gelten
spezifische
Regeln.
und
Umgestaltungsrechte.
Zusätzlich
schützen
die
Urheberpersönlichkeitsrechte
die
persönliche
Beziehung
zum
Werk,
das
Recht
auf
Anerkennung
der
Urheberschaft
und
das
Recht
auf
Unversehrtheit
des
Werks.
Diese
Rechte
können
grundsätzlich
nur
vom
Urheber
selbst
ausgeübt
oder
lizenziert
werden.
Dazu
gehören
private
Kopien
für
den
eigenen
Gebrauch,
Zitate
im
Kontext
von
Kritik
oder
Wissenschaft,
Unterrichts-
und
Forschungszwecke
sowie
Bibliotheken
und
Archiven
unter
festgelegten
Bedingungen.
Die
Schranken
dienen
einem
ausgewogenen
Verhältnis
zwischen
Interessen
der
Rechteinhaber
und
der
Allgemeinheit.
strafrechtlich
verfolgt
werden.
Internationale
Abkommen
wie
die
Berner
Übereinkunft
und
EU-Recht
sichern
den
grenzüberschreitenden
Schutz;
in
Deutschland
wird
das
Urheberrechtsgesetz
(UrhG)
angewendet.
Praktisch
bedeutet
das:
bei
Nutzung
fremder
Werke
Prüfen
von
Lizenzen,
Public-Domain-
oder
Creative-Commons-Lizenzen
oder
die
Einholung
einer
Erlaubnis.