Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht ist das Rechtsgebiet, das den Wettbewerb auf Märkten schützen soll. Es untersagt Absprachen zwischen Unternehmen, missbräuchliche Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen sowie schädliche Zusammenschlüsse, die den Wettbewerb behindern könnten. Ziel ist die Förderung von fairem Wettbewerb, niedrigeren Preisen, Innovation und Verbraucherschutz.
Rechtsgrundlagen bilden das Europäische Wettbewerbsrecht, insbesondere Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Zentrale Bereiche sind das Kartellrecht (Horizontalabsprachen, Preis- und Gebietsabsprachen, Marktaufteilung, Boykotte), das Missbrauchsaufsichtsrecht (Verbot der Ausnutzung
Durchsetzung erfolgt durch Ermittlungen, Bußgelder, Auflagen und Abhilfemaßnahmen. Behörden wie das Bundeskartellamt oder die Europäische Kommission
Wettbewerbsrecht strebt einen funktionierenden Markt an, in dem Wettbewerb als Antrieb für Effizienz, Innovation und faire