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Fusionskontrolle

Fusionskontrolle bezeichnet das Regelwerk und die Verfahren von Wettbewerbsbehörden zur Prüfung von Zusammenschlüssen wie Fusionen, Übernahmen und bestimmten Joint Ventures, die die Marktstruktur und den Wettbewerb erheblich beeinflussen könnten. Ziel ist es, wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen zu erkennen und zu vermeiden.

Unter einer Konzentration versteht man den Erwerb von Kontrolle über andere Unternehmen, die Bildung eines neuen

Rechtliche Grundlage und Anwendungsbereiche: In der Europäischen Union regelt die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 (EU-Merger-Verordnung) die

Schwellen und Anmeldepflicht: In der EU greifen in der Regel Meldeschwellen, basierend auf dem weltweiten Umsatz

Verfahren und Entscheidungen: Nach Anmeldung erfolgt meist eine erste Phase (Schnellprüfung) und, bei Hinweisen auf Wettbewerbsbedenken,

Auswirkungen: Ziel ist die Wahrung eines effektiven Wettbewerbs, Schutz der Verbraucherinteressen und die Sicherstellung fairer Zugänge

gemeinsamen
Unternehmens
oder
die
Bildung/jede
Form
einer
strukturellen
Änderung,
durch
die
Funktionen
eines
unabhängigen
Wirtschaftsunternehmens
dauerhaft
übertragen
werden.
Auch
der
Erwerb
wesentlicher
Teile
eines
Unternehmens
kann
eine
Konzentration
begründen.
Prüfung
grenzüberschreitender
Konzentrationen;
nationale
Wettbewerbsgesetze
ergänzen
dies,
z.
B.
das
Gesetz
gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
in
Deutschland.
Die
Europäische
Kommission
prüft
grenzüberschreitende
Fälle,
nationale
Behörden
prüfen
Fälle
mit
primärem
inländischen
Bezug;
bei
grenzüberschreitenden
Auswirkungen
arbeiten
sie
oft
zusammen.
der
beteiligten
Unternehmen
und
ihrem
Umsatz
innerhalb
der
EU.
Typisch
sind
Kriterien,
bei
denen
die
beteiligten
Unternehmen
bestimmte
Umsatzschwellen
überschreiten;
nationale
Regime
können
abweichende
Schwellen
haben.
Unmittelbar
nach
Erfüllung
der
Schwellen
ist
eine
Meldung
bei
der
zuständigen
Behörde
erforderlich.
eine
vertiefte
Phase
mit
weiterer
Prüfung.
Die
Behörde
kann
Auflagen
(Veräußerungen,
Verhaltensauflagen)
verlangen
oder
die
Konzentration
ganz
verhindern.
Entscheidungen
können
freigeben,
unter
Auflagen
zulassen
oder
untersagen
werden.
zu
Märkten
und
Ressourcen.