Fusionskontrolle
Fusionskontrolle bezeichnet das Regelwerk und die Verfahren von Wettbewerbsbehörden zur Prüfung von Zusammenschlüssen wie Fusionen, Übernahmen und bestimmten Joint Ventures, die die Marktstruktur und den Wettbewerb erheblich beeinflussen könnten. Ziel ist es, wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen zu erkennen und zu vermeiden.
Unter einer Konzentration versteht man den Erwerb von Kontrolle über andere Unternehmen, die Bildung eines neuen
Rechtliche Grundlage und Anwendungsbereiche: In der Europäischen Union regelt die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 (EU-Merger-Verordnung) die
Schwellen und Anmeldepflicht: In der EU greifen in der Regel Meldeschwellen, basierend auf dem weltweiten Umsatz
Verfahren und Entscheidungen: Nach Anmeldung erfolgt meist eine erste Phase (Schnellprüfung) und, bei Hinweisen auf Wettbewerbsbedenken,
Auswirkungen: Ziel ist die Wahrung eines effektiven Wettbewerbs, Schutz der Verbraucherinteressen und die Sicherstellung fairer Zugänge