marktbeherrschender
Marktbeherrschender beschreibt in der Wettbewerbspolitik einen Marktteilnehmer mit erheblicher wirtschaftlicher Macht im relevanten Markt. Ein Unternehmen gilt als marktbeherrschend, wenn es in der Lage ist, sein Verhalten weitgehend unabhängig von Wettbewerbern, Kunden und Lieferanten zu bestimmen.
Die Beurteilung erfolgt anhand mehrerer Faktoren: Marktanteil, Marktstruktur, Eintrittsbarrieren, Netzwerkeffekte, Switching Costs, vertikale Integration und der
Rechtlich ist der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in der Europäischen Union durch Art. 102 AEUV verboten;
Wird ein Missbrauch festgestellt, können Aufsichtsbehörden Bußgelder verhängen, gerichtliche Unterlassungsansprüche durchsetzen oder Abhilfemaßnahmen anordnen. In manchen