Wettbewerbspolitik
Wettbewerbspolitik ist der Teil der Wirtschaftspolitik, der darauf abzielt, wirksamen Wettbewerb auf Märkten zu sichern. Sie soll Kartellabsprachen verhindern, Marktmacht missbräuchlich genutzter Unternehmen eindämmen und den Zugang neuer Anbieter zu Märkten erleichtern. Zu den Kernaufgaben gehört auch die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, um zu verhindern, dass Fusionen die Wettbewerbssituation dauerhaft verschlechtern. Außerdem wird die Vergabe staatlicher Beihilfen daraufhin geprüft, ob sie den Wettbewerb verzerren.
Auf EU-Ebene regeln Artikel 101 und 102 AEUV Kartellabsprachen sowie den missbräuchlichen Gebrauch von Marktmacht. Die
Die Ziele der Wettbewerbspolitik umfassen Verbraucherwohlfahrt, effiziente Ressourcenallokation, Innovation und faire Wettbewerbsbedingungen. Sie muss flexibel auf