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Wettbewerbspolitik

Wettbewerbspolitik ist der Teil der Wirtschaftspolitik, der darauf abzielt, wirksamen Wettbewerb auf Märkten zu sichern. Sie soll Kartellabsprachen verhindern, Marktmacht missbräuchlich genutzter Unternehmen eindämmen und den Zugang neuer Anbieter zu Märkten erleichtern. Zu den Kernaufgaben gehört auch die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, um zu verhindern, dass Fusionen die Wettbewerbssituation dauerhaft verschlechtern. Außerdem wird die Vergabe staatlicher Beihilfen daraufhin geprüft, ob sie den Wettbewerb verzerren.

Auf EU-Ebene regeln Artikel 101 und 102 AEUV Kartellabsprachen sowie den missbräuchlichen Gebrauch von Marktmacht. Die

Die Ziele der Wettbewerbspolitik umfassen Verbraucherwohlfahrt, effiziente Ressourcenallokation, Innovation und faire Wettbewerbsbedingungen. Sie muss flexibel auf

Fusionskontrolle
erfolgt
nach
der
Fusionskontrollverordnung.
Nationale
Wettbewerbsbehörden,
wie
das
Bundeskartellamt
in
Deutschland,
setzen
diese
Regeln
durch;
auf
EU-Ebene
ist
die
Europäische
Kommission
zuständig.
In
Sektoren
mit
natürlichen
Monopolen
wie
Energie,
Transport
oder
Post
wird
Wettbewerbsordnung
oft
durch
sektorale
Regulierung
ergänzt.
neue
Entwicklungen
reagieren,
etwa
im
digitalen
Markt
oder
bei
plattformbasierten
Geschäftsmodellen,
und
grenzüberschreitende
Fusionen
berücksichtigen.
Kritisch
diskutiert
werden
gelegentlich
die
Balance
zwischen
Wettbewerbsfreiheit
und
Regulierung
sowie
mögliche
unbeabsichtigte
Effekte
von
Durchsetzungsmaßnahmen.