marktbeherrschenden
Marktbeherrschende Stellung bezeichnet im Wettbewerbsrecht die Position eines Unternehmens in einem relevanten Markt, die es dem Unternehmen ermöglicht, das Marktgeschehen in erheblichem Maße zu beeinflussen. Eine solche Stellung kann sich aus Größe, Marktzutrittsschranken, Netzwerkeffekten, Zugang zu wichtigen Ressourcen oder verlässlicher Versorgung ergeben. Die Existenz einer marktbeherrschenden Stellung an sich ist nicht verboten; verboten ist vielmehr der missbräuchliche Einsatz dieser Macht.
Rechtlicher Rahmen: Im Europäischen Binnenmarkt verbietet Art. 102 AEUV den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. In Deutschland
Beurteilung der Marktmacht: Eine marktbeherrschende Stellung wird nicht durch eine feste Prozentzahl definiert. Typische Indikatoren sind
Missbräuchliche Praktiken: Typische Beispiele sind unangemessene Preispolitik, Kopplungsgeschäfte, exklusive Vertriebsbindungen, diskriminierende Preise oder Lieferbedingungen, sowie Maßnahmen,
Wirtschaftlich bleibt die marktbeherrschende Stellung ein Muss, aber kein Freibrief: Erst das missbräuchliche Verhalten führt zu