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Kartellbehörden

Kartellbehörden sind staatliche Einrichtungen, die die Einhaltung des Wettbewerbsrechts sicherstellen. Sie untersuchen kartellartige Absprachen, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und prüfen Unternehmensfusionen, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Ziel ist es, Effizienz zu fördern, Verbraucher zu schützen und Innovationen zu unterstützen.

Zu den zentralen Aufgaben gehören die Aufdeckung und Verfolgung wettbewerbswidriger Absprachen wie Preis- oder Gebietsabsprachen, Marktaufteilungen

Die Organisation variiert nach Rechtsordnung. In Deutschland ist das Bundeskartellamt maßgeblich zuständig; in Österreich die Bundeswettbewerbsbehörde;

Die Entscheidungen der Kartellbehörden haben direkte wirtschaftliche Folgen: Zusammenschlüsse können genehmigt oder untersagt, Abhilfen vorgeschrieben und

oder
Ausschreibungsabsprachen;
die
Verhinderung
oder
Sanktionierung
von
Missbrauch
einer
marktbeherrschenden
Stellung;
die
Fusionskontrolle,
bei
der
Zusammenschlüsse
geprüft
und
gegebenenfalls
untersagt
oder
mit
Auflagen
genehmigt
werden.
Außerdem
prüfen
sie
staatliche
Beihilfen,
führen
Marktuntersuchungen
durch
und
beobachten
Sektoren
mit
Wettbewerbsbedenken.
Instrumente
sind
Ermittlungen,
Durchsuchungen,
Auskünfte
und
Rechtsmittelwege;
sie
können
Bußgelder
verhängen,
Abhilfemaßnahmen
anordnen
und
in
bestimmten
Fällen
Verhaltens-
oder
Strukturmaßnahmen
festlegen.
In
einigen
Jurisdiktionen
existieren
Leniency-Programme,
um
Whistleblowern
oder
kooperierenden
Unternehmen
Straffreiheit
oder
mildernde
Strafen
zu
gewähren.
in
der
Schweiz
die
Wettbewerbskommission
WEKO.
Auf
EU-Ebene
fallen
relevante
Fälle
oft
in
den
Zuständigkeitsbereich
der
Europäischen
Kommission
oder
werden
dort
koordiniert.
Grenzüberschreitende
Fälle
erfordern
Zusammenarbeit
zwischen
nationalen
Behörden
und
EU-Behörden.
Internationale
Kooperation
erfolgt
darüber
hinaus
über
Organisationen
wie
die
OECD
und
das
ICN.
Bußgelder
verhängt
werden.
Geschädigte
können
zudem
zivilrechtliche
Schadenersatzansprüche
vor
Gericht
geltend
machen.
Die
Rechtslage
ist
je
nach
nationalem
Recht
unterschiedlich;
bei
grenzüberschreitenden
Fällen
greifen
auch
europäische
Vorschriften.