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Marktaufteilungen

Marktaufteilungen bezeichnet Vereinbarungen oder stillschweigende Absprachen zwischen Unternehmen, Märkte oder Kundensegmente zu trennen, um den Wettbewerb zu beschränken. Typisch ist, dass Konkurrenten Gebietsrechte, Produktgruppen oder Kundensegmente zuweisen und so Überschneidungen vermeiden.

Formen der Marktaufteilung sind geografische Abgrenzungen (Territorien), Produktaufteilungen (Verkauf bestimmter Produktlinien) sowie Kundensegmente (Bestandskunden vs. Neukunden).

Marktaufteilungen gelten in vielen Rechtsordnungen als kartellrechtswidrig. In der EU und in Deutschland sind sie nach

Ökonomisch werden Marktaufteilungen oft als schädlich für Wohlfahrt angesehen: Sie erhöhen tendenziell Preise, verringern Auswahl und

Der Begriff wird vor allem im Kartellrecht verwendet, kann aber auch in historischen Analysen von Märkten mit

Absprachen
können
formell
vertraglich
vereinbart
oder
stillschweigend
getroffen
werden.
Art.
101
TFEU
bzw.
§
1
GWB
verboten;
Verstoß
kann
zu
Unterlassungsverfügungen,
Geldstrafen
und
Schadensersatz
führen.
bremsen
Innovation.
Befürworter
verweisen
gelegentlich
auf
potenzielle
Effizienzgewinne
durch
spezialisierte
Versorgung,
doch
überwiegen
in
der
Praxis
oft
die
negativen
Effekte.
unvollständiger
Wettbewerbskontrolle
auftreten.