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Sachanlagen

Sachanlagen, auch Anlagevermögen oder materielles Anlagevermögen genannt, sind physische Vermögenswerte, die ein Unternehmen langfristig für die betriebliche Tätigkeit nutzt. Sie dienen nicht dem Weiterverkauf und verbleiben über längere Zeit im Unternehmen. Typische Beispiele sind Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge sowie Büro- und technische Einrichtungen. Sie werden oft in Unterkategorien wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Anlagen, Fahrzeuge oder Büroausstattung gegliedert.

Die Aktivierung erfolgt in der Regel zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und umfasst neben dem Kaufpreis auch

Abschreibung und Nutzungsdauer sorgen für eine planmäßige Verteilung der Anschaffungskosten auf die Jahre der erwarteten Nutzungsdauer.

Bewertung und Ausweis unterscheiden sich je nach Rechnungslegungssystem. Nach IFRS besteht die Wahl zwischen dem Cost

In der Bilanz werden Sachanlagen im Anlagevermögen ausgewiesen; Bewegungen durch Zugänge, Abgänge und Abschreibungen beeinflussen den

Nebenkosten,
Transport,
Montage
und
direkt
zurechenbare
Anschaffungskosten.
Sachanlagen
unterscheiden
sich
damit
deutlich
von
Umlaufvermögen,
das
der
kurzfristigen
Verwertung
dient.
Die
Bewertung
erfolgt
zu
Beginn
in
der
Regel
zu
den
historischen
Kosten;
Folgekosten
können
ebenfalls
einbezogen
werden,
sofern
sie
direkt
zurechenbar
sind.
Typische
Nutzungsdauern
variieren
je
nach
Objekt,
z.
B.
Gebäude
über
Jahrzehnte,
Maschinen
und
Fahrzeuge
in
der
Regel
mehrere
Jahre
bis
zu
zwei
Jahrzehnte,
Büroausstattung
oft
einige
Jahre.
Land
wird
in
der
Regel
nicht
abgeschrieben.
Die
gewählte
Abschreibungsmethode
kann
linear
oder
degressiv
sein;
in
der
Praxis
kommt
oft
die
lineare
Methode
zum
Einsatz.
Model
und
dem
Revaluation
Model,
sofern
eine
aktive
Marktbewertung
vorliegt.
Nach
deutschen
handelsrechtlichen
Vorgaben
(HGB)
erfolgt
die
Bewertung
in
der
Regel
zu
Anschaffungs-
oder
Herstellungskosten.
Eine
außerplanmäßige
Wertminderung
kann
erforderlich
sein,
wenn
der
erzielbare
Betrag
unter
dem
Buchwert
liegt.
Bilanzwert.
In
der
Praxis
erfolgt
die
Erfassung
oft
in
einer
Anlagebuchhaltung
(z.
B.
SAP
FI-AA).
Neben
handelsrechtlichen
gelten
auch
steuerliche
Abschreibungsregeln,
die
unterschiedliche
Zeiträume
und
Beträge
vorsehen
können.