Grundstücke
Grundstücke sind im Zivilrecht unbewegliche Sachen. Sie bestehen aus dem Boden selbst und allem dauerhaft darauf befestigten Zubehör, einschließlich Gebäuden. Sie bilden rechtlich eine Einheit mit festgelegter Lage, Fläche und Grenzen. Eigentum an Grundstücken wird durch Eintragung in das Grundbuch begründet und übertragen; der Eintrag erfolgt in der Regel auf Grundlage eines notariell beurkundeten Kaufvertrags. Zusätzlich werden Lage, Größe und Nutzungsart im Liegenschaftskataster festgehalten.
Grundstücke lassen sich in bebautes und unbebautes Eigentum unterteilen. Bebautes Grundstück dient der dauerhaften Bewohnung oder
Zur Sicherung von Forderungen können Grundpfandrechte wie Grundschuld oder Hypothek eingetragen werden. Der Kaufvertrag bedarf in