Home

Bauleitpläne

Bauleitpläne sind zentrale Instrumente der kommunalen Planung in Deutschland und dienen der systematischen Steuerung der Bodennutzung und der baulichen Entwicklung. Sie bilden den rechtlichen Rahmen dafür, wie Flächen land genutzt, bebaubar und geschützt werden. Die rechtliche Grundlage bilden das Baugesetzbuch (BauGB) sowie ergänzende landesrechtliche Regelungen. Bauleitpläne gliedern sich in zwei Haupttypen: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan.

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende, flächenbezogene Plan der gesamten Gemeinde. Er zeigt grob, wie Gebiete

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist der verbindliche Bauleitplan und konkretisiert die Nutzung und die baulichen Festsetzungen für

Verhältnis und Wirkung: Die Bebauungspläne müssen dem Flächenentwicklungsplan entsprechen bzw. ihn auslegen. In Bereichen ohne Bebauungsplan

genutzt
werden
sollen
(z.
B.
Wohn-,
Gewerbe-,
Landwirtschafts-
oder
Grünflächen,
Verkehrsinfrastruktur).
Der
FNP
dient
der
Steuerung
der
städtebaulichen
Entwicklung
und
bildet
die
Grundlage
für
nachfolgende,
verbindliche
Planungen.
Öffentliches
Beteiligungsverfahren,
Umweltaspekte
und
Umweltverträglichkeitsprüfungen
sind
integraler
Bestandteil
der
Aufstellung
und
Offenlegung.
einzelne
Gebiete.
Er
regelt
Bauweise,
Geschossflächenzahl,
Nutzungsarten,
Baugrenzen,
Abstände,
Gestaltungsvorschriften,
Freiflächen
und
Stellplätze.
Es
gibt
außerdem
vorhabenbezogene
Bebauungspläne,
die
sich
auf
ein
konkretes
Vorhaben
beziehen.
Bebauungspläne
setzen
die
Baufreiheit
fest
und
sind
verbindlich
für
Genehmigungen
und
die
spätere
Bebauung.
regeln
§§
34
oder
35
BauGB,
ob
und
wie
ein
Vorhaben
zulässig
ist.
Änderungen
an
Plänen
erfolgen
durch
Aufstellung
neuer
Pläne
oder
Änderungen
bestehender
Pläne
und
unterliegen
formellen
Beteiligungs-
und
Satzungsverfahren.