landesrechtliche
Landesrechtliche ist ein gängiger Ausdruck im deutschen Recht, der sich auf Rechtsvorschriften, Regelungen oder Belange bezieht, die auf Ebene der einzelnen Bundesländer (Länder) geregelt sind. Das Adjektiv leitet sich von Land (Bundesland) und rechtlich ab und wird in Wendungen wie landesrechtliche Vorschriften oder landesrechtliche Regelungen verwendet. Es kennzeichnet damit den Gegensatz zu bundesrechtlichen Vorschriften.
Im deutschen Rechtssystem unterscheiden Bund und Länder unterschiedliche Legislativkompetenzen. Nach dem Grundgesetz gibt es Bereiche, in
Der Anwendungsbereich landesrechtlicher Regelungen umfasst typischerweise Zuständigkeiten wie Bildung und Schulwesen, Polizeigesetz, Bau- und Planungsrecht, Kulturpolitik,