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landesrechtliche

Landesrechtliche ist ein gängiger Ausdruck im deutschen Recht, der sich auf Rechtsvorschriften, Regelungen oder Belange bezieht, die auf Ebene der einzelnen Bundesländer (Länder) geregelt sind. Das Adjektiv leitet sich von Land (Bundesland) und rechtlich ab und wird in Wendungen wie landesrechtliche Vorschriften oder landesrechtliche Regelungen verwendet. Es kennzeichnet damit den Gegensatz zu bundesrechtlichen Vorschriften.

Im deutschen Rechtssystem unterscheiden Bund und Länder unterschiedliche Legislativkompetenzen. Nach dem Grundgesetz gibt es Bereiche, in

Der Anwendungsbereich landesrechtlicher Regelungen umfasst typischerweise Zuständigkeiten wie Bildung und Schulwesen, Polizeigesetz, Bau- und Planungsrecht, Kulturpolitik,

denen
ausschließlich
der
Bund
gesetzgeberisch
tätig
wird,
Bereiche
mit
konkurrierender
Gesetzgebung
und
Bereiche,
in
denen
die
Länder
eigene
Landesgesetze
erlassen
dürfen.
Landesrechtliche
Regelungen
müssen
dem
Bundesrecht
und
dem
Grundgesetz
entsprechen;
bei
Konflikten
gilt
das
Bundesrecht
vorrangig
(Bundesrecht
bricht
Landesrecht).
Zusätzlich
besitzen
die
Länder
eigene
Verfassungen
(Landesverfassungen)
und
eigene
Verwaltungen,
die
landesrechtliche
Regelungen
erlassen,
verordnen
und
durchsetzen.
Verwaltungspraxis
und
weitere
Bereiche
der
öffentlichen
Ordnung.
In
einigen
Feldern
bestehen
Überschneidungen
mit
Bundesgesetzen,
sodass
landesrechtliche
Vorschriften
angepasst
oder
ergänzt
werden
müssen,
um
Konsistenz
mit
bundesweiten
Normen
sicherzustellen.
Landesrecht
ist
damit
ein
zentraler
Baustein
des
föderalen
Systems,
das
Vielfalt
und
regionale
Anpassung
ermöglicht,
während
gleichzeitig
die
Grundprinzipien
des
Bundesrechts
gewahrt
bleiben.