Bundesrecht
Bundesrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die vom Bund auf Bundesebene geschaffen werden und im gesamten Staatsgebiet gelten. Es bildet damit die einheitliche Rechtsordnung des Bundes gegenüber dem Landesrecht, dem die Länder zuständig sind. Der Begriff wird vor allem in Deutschland verwendet, aber auch in anderen deutschsprachigen Bundesstaaten.
In Deutschland umfasst das Bundesrecht Verfassungsrecht (Grundgesetz), Bundesgesetze sowie Rechtsverordnungen, die auf Bundesgesetzen beruhen. Die Gesetzgebung
Bundesrecht steht im Anspruchsbund mit dem Grundgesetz; bei Konflikten geht Bundesrecht Landesrecht vor. In Bereichen der
Internationales und EU-Recht beeinflussen das Bundesrecht: Völkerrecht und EU-Recht haben in der Bundesrepublik Vorrang vor nationalem
In Österreich, wie auch in anderen Bundesstaaten, bezeichnet Bundesrecht die bundesweite Rechtsordnung, die dem Landesrecht gegenübersteht.