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Bundesrecht

Bundesrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die vom Bund auf Bundesebene geschaffen werden und im gesamten Staatsgebiet gelten. Es bildet damit die einheitliche Rechtsordnung des Bundes gegenüber dem Landesrecht, dem die Länder zuständig sind. Der Begriff wird vor allem in Deutschland verwendet, aber auch in anderen deutschsprachigen Bundesstaaten.

In Deutschland umfasst das Bundesrecht Verfassungsrecht (Grundgesetz), Bundesgesetze sowie Rechtsverordnungen, die auf Bundesgesetzen beruhen. Die Gesetzgebung

Bundesrecht steht im Anspruchsbund mit dem Grundgesetz; bei Konflikten geht Bundesrecht Landesrecht vor. In Bereichen der

Internationales und EU-Recht beeinflussen das Bundesrecht: Völkerrecht und EU-Recht haben in der Bundesrepublik Vorrang vor nationalem

In Österreich, wie auch in anderen Bundesstaaten, bezeichnet Bundesrecht die bundesweite Rechtsordnung, die dem Landesrecht gegenübersteht.

liegt
grundsätzlich
beim
Bundestag;
in
vielen
Bereichen
wirkt
der
Bundesrat
als
Vermittler,
da
er
an
der
Gesetzgebung
mitwirkt.
Nach
der
Zustimmung
durch
Bundestag
und
gegebenenfalls
Bundesrat
wird
das
Gesetz
im
Bundesgesetzblatt
verkündet;
damit
tritt
es
in
Kraft.
Verfassungsrecht
regelt
Struktur
und
Kompetenzen,
während
Bundesgesetze
und
Verordnungen
konkrete
Rechtsnormen
setzen.
ausschließlichen
Bundesgesetzgebung
gelten
solche
Normen
unmittelbar;
in
den
Bereichen
der
konkurrierenden
Gesetzgebung
können
Länder
eigene
Rechtsvorschriften
erlassen,
solange
sie
dem
Bundesrecht
nicht
widersprechen.
Recht,
soweit
dies
bindend
ist.
Das
Bundesverfassungsgericht
überwacht
die
Vereinbarkeit
von
Bundesrecht
mit
dem
Grundgesetz.