Wegerechte
Wegerecht ist ein bindinges dingliches Recht, das in der deutschen Zivilrechtsordnung als Grunddienstbarkeit eingeordnet wird. Es ermöglicht dem Eigentümer eines begünstigten Grundstücks (dominantes Grundstück), einen bestimmten Weg auf oder über das benachbarte Grundstück (belastetes Grundstück) zu nutzen, um z. B. zu einer öffentlichen Straße zu gelangen. Das Recht bleibt auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen und bindet künftige Eigentümer der beteiligten Grundstücke.
Typischerweise handelt es sich um eine grunddienstbarkeitsbezogene Regelung zugunsten eines konkreten Grundstücks. Der genaue Umfang wird
Entstehung und Rechtsdurchsetzung erfolgen durch vertragliche Vereinbarung, durch gesetzliche Regelungen oder durch gerichtliche Entscheidung. Die Ausübung
Beendigung des Wegerechts kann durch Aufhebung, durch Ablauf oder Erreichung des Zwecks, durch Veräußerung beider Grundstücke