Veräußerung
Veräußerung bezeichnet im deutschen Recht den durch einen Rechtsakt bewirkten Transfer von Eigentums- oder Nutzungsrechten an Sachen oder anderen Vermögenswerten. Der Begriff ist fachübergreifend und umfasst Verkauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft, Abtretung sowie sonstige Verfügungen, die zu einer Übertragung oder Beendigung einer Rechtsposition führen.
Im Zivilrecht unterscheiden sich je nach Art des übertragenen Rechts die Voraussetzungen für die Übertragung. Bei
Veräußerung umfasst neben dem klassischen Verkauf auch andere Verfügungen über Vermögenswerte, etwa Schenkung, Tausch, Zession oder
Im Steuerrecht kommt der Veräußerungsbezug insbesondere bei privaten Veräußerungsgeschäften zum Tragen, deren Gewinne steuerpflichtig sein können.
Unterschiede zu Verkauf: Veräußerung ist der allgemeinere Begriff für die Übertragung von Eigentum oder Rechten, während