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Veräußerungsgeschäften

Veräußerungsgeschäfte bezeichnet im deutschen Recht den Vorgang der Veräußerung von Vermögensgegenständen an einen Dritten gegen Entgelt. Dabei kommt es zum Rechtsübergang von Eigentum oder Nutzungsrechten von der veräußernden Person auf den Erwerber. Der Begriff wird sowohl im zivilrechtlichen Kontext als auch in steuerlichen Regelungen verwendet. In der Praxis umfasst er Verkäufe von Immobilien, Wertpapieren, Betriebsvermögen, Kunstwerken oder anderen Vermögenswerten sowie Tausch- oder Abtretungsgeschäfte, die einen Eigentumswechsel bewirken.

Aus steuerlicher Sicht unterscheiden sich Veräußerungsgeschäfte je nach Art des Vermögenswerts und der betreffenden Rechtsordnung. In

Die steuerliche Behandlung hängt von der individuellen Situation ab, etwa von der Einordnung als privates Einkommen

Der Begriff Veräußerungsgeschäft wird daher breit verwendet: Er umfasst entgeltliche Eigentumsübertragungen sowohl im privaten als auch

Deutschland
spielen
private
Veräußerungsgeschäfte
gemäß
§
23
EStG
eine
Rolle:
Gewinne
aus
dem
Verkauf
bestimmter
Vermögensgegenstände
innerhalb
festgelegter
Haltefristen
können
steuerpflichtig
sein.
Bei
Immobilien
gilt
traditionell
eine
Spekulationsfrist
von
zehn
Jahren;
Verkäufe
innerhalb
dieser
Frist
können
zu
steuerpflichtigen
Gewinnen
führen,
während
bestimmte
Nutzungen
(etwa
Eigennutzung)
Ausnahmen
vorsehen.
Für
Wertpapiere
und
andere
Kapitalanlagen
wurde
der
Bereich
durch
die
Einführung
der
Abgeltungsteuer
im
Jahr
2009
größtenteils
abgeschafft,
sodass
Kapitalerträge
regelmäßig
der
Abgeltungsteuer
unterliegen.
Gewinnen
aus
gewerblichen
Veräußerungen
oder
dem
Verkauf
von
Betriebsvermögen
richten
sich
nach
anderen
Regelungen
und
unterliegen
gegebenenfalls
der
Einkommen-
oder
Körperschaftsteuer.
oder
Gewerbebetrieb
sowie
von
Abschreibungen,
Verlustvorträgen
und
Kosten,
die
dem
Veräußerungsvorgang
unmittelbar
zuzurechnen
sind.
Die
Berechnung
des
Gewinns
erfolgt
grundsätzlich
aus
der
Differenz
zwischen
Veräußerungserlös
und
Anschaffungs-/Herstellungskosten,
vermindert
um
Anschaffungs-
und
Verkaufskosten.
im
betrieblichen
Bereich
und
ist
ein
zentrales
Instrument
zur
Bewertung
von
Veräußerungsgewinnen
in
der
Steuerpraxis.