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Kapitalerträge

Kapitalerträge sind Einnahmen aus Kapitalvermögen. Dazu gehören Zinsen aus Bank- und Sparkonten, Dividenden aus Aktien, Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sowie Erträge aus Investmentfonds. Private Kapitalerträge werden in Deutschland überwiegend im Rahmen der Abgeltungsteuer besteuert, unabhängig von der persönlichen Einkommensteuerhöhe.

Zu den gängigen Arten gehören Zinsen (z. B. Guthaben- oder Anleihezinsen), Dividenden (Gewinnanteile von Aktien) und

Besteuerung: Kapitalerträge unterliegen in der Regel einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Verlustverrechnung: Verluste aus Kapitalanlagen können mit entsprechenden Gewinnen aus derselben Kategorie verrechnet werden und ggf. in

Anwendung und Praxis: Privatpersonen müssen Kapitalerträge dem Finanzamt melden oder die automatische Abrechnung durch die Bank

Kursgewinne
aus
dem
Verkauf
von
Wertpapieren
oder
Fondsanteilen.
Auch
bestimmte
Erträge
aus
Investmentfonds
fallen
darunter,
wobei
je
nach
Fondsstruktur
unterschiedliche
steuerliche
Effekte
auftreten
können.
Die
Steuer
wird
häufig
direkt
an
der
Quelle
einbehalten
(Abgeltungsteuer).
Steuerpflichtige
können
jedoch
eine
Günstigerprüfung
beantragen,
bei
der
die
Kapitalerträge
zusammen
mit
anderen
Einkünften
dem
persönlichen
Einkommensteuersatz
unterliegen,
falls
dieser
niedriger
ist
als
der
Abgeltungsteuersatz.
Zusätzlich
gibt
es
den
Sparer-Pauschbetrag:
Alleinstehende
können
801
Euro
und
Verheiratete
1.602
Euro
pro
Jahr
steuerfrei
erträge
erhalten.
Folgejahren
vorgetragen
werden,
wodurch
sich
die
Steuerlast
mindert.
In
der
Praxis
bedeutet
dies,
dass
Verluste
aus
Aktienverkäufen
in
der
Regel
mit
Gewinnen
aus
Aktienverkäufen
gegeneinander
aufgerechnet
werden.
nutzen;
der
Pauschbetrag
sowie
eventuelle
Verluste
werden
dort
berücksichtigt,
sofern
entsprechende
Anträge
gestellt
beziehungsweise
Unterlagen
vorliegen.
Kapitalerträge
sind
ein
zentrales
Themenfeld
der
privaten
Vermögensbesteuerung
in
Deutschland.