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Einkommensteuersatz

Der Einkommensteuersatz bezeichnet den prozentualen Anteil des zu versteuernden Einkommens, der in Deutschland als Einkommensteuer zu zahlen ist. Er gehört zum persönlichen Einkommensteuertarif und gilt für natürliche Personen mit Einkünften aus Arbeit, selbständiger Tätigkeit, Kapitalvermögen und anderen Quellen, soweit sie dem persönlichen Tarif unterliegen.

Der Tarif ist progressiv aufgebaut. Das zu versteuernde Einkommen bis zum Grundfreibetrag bleibt steuerfrei; darüber steigt

Berechnung und Begriffe: Zunächst ermittelt man das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, Kinderfreibeträgen

der
Steuersatz
schrittweise
an.
In
der
Praxis
bedeutet
dies,
dass
niedrigere
Einkommen
mit
relativ
geringen
Anteilen
belastet
werden,
während
höhere
Einkommen
mit
höheren
Grenzsteuersätzen
belastet
werden.
Der
Spitzensteuersatz
liegt
gegenwärtig
bei
42
Prozent
und
kommt
bei
sehr
hohen
Einkommen
zur
Anwendung;
für
besonders
hohe
Einkommen
wird
zudem
der
Reichensteuersatz
von
45
Prozent
erhoben.
Zusätzlich
wird
der
Solidaritätszuschlag
auf
die
Einkommensteuer
erhoben
(in
der
Regel
5,5
Prozent
der
Steuer),
wobei
seit
jüngsten
Änderungen
die
meisten
Einkommen
davon
ausgenommen
sind;
Kirchensteuer
fällt
je
nach
Bundesland
zusätzlich
an
und
beträgt
in
der
Regel
8
oder
9
Prozent
der
Einkommensteuer.
und
weiteren
Pauschbeträgen.
Anschließend
wird
anhand
des
Tarifs
die
Einkommensteuer
berechnet;
der
so
ermittelte
Steuerbetrag
wird
um
den
Solidaritätszuschlag
und
ggf.
die
Kirchensteuer
erhöht.
Der
Begriff
des
marginalen
Steuersatzes
beschreibt
den
Satz,
der
auf
den
nächsten
verdienten
Euro
angewandt
wird,
während
der
durchschnittliche
Steuersatz
das
Verhältnis
von
Einkommensteuer
zur
gesamten
Einkünften
ausdrückt.
Ehegatten
können
durch
das
Ehegattensplitting
eine
günstigere
Tarifwirkung
erfahren.