Einkommensteuersatz
Der Einkommensteuersatz bezeichnet den prozentualen Anteil des zu versteuernden Einkommens, der in Deutschland als Einkommensteuer zu zahlen ist. Er gehört zum persönlichen Einkommensteuertarif und gilt für natürliche Personen mit Einkünften aus Arbeit, selbständiger Tätigkeit, Kapitalvermögen und anderen Quellen, soweit sie dem persönlichen Tarif unterliegen.
Der Tarif ist progressiv aufgebaut. Das zu versteuernde Einkommen bis zum Grundfreibetrag bleibt steuerfrei; darüber steigt
Berechnung und Begriffe: Zunächst ermittelt man das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, Kinderfreibeträgen