Kinderfreibeträgen
Die Kinderfreibeträge (Kinderfreibetrag) sind steuerliche Freibeträge im deutschen Einkommensteuerrecht, die Eltern pro Kind erhalten, um das existenzielle Mindestmaß des Kindes vor der Versteuerung zu schützen und damit die finanzielle Last der Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen. Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Teilen: dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes und einem Ausbildungsfreibetrag, der Kosten für Ausbildung oder Förderung des Kindes berücksichtigt. Die konkreten Beträge werden jährlich angepasst und sind in Gesetzestexten sowie Tabellen festgelegt; aktuelle Werte stehen beim Bundesministerium der Finanzen.
Bei der Steuerveranlagung prüft das Finanzamt automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für das betreffende
Anspruchsberechtigt sind die Eltern oder gesetzliche Vertreter, die das Kind durch Unterhalt unterstützen. Für das Kind