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Kinderfreibeträgen

Die Kinderfreibeträge (Kinderfreibetrag) sind steuerliche Freibeträge im deutschen Einkommensteuerrecht, die Eltern pro Kind erhalten, um das existenzielle Mindestmaß des Kindes vor der Versteuerung zu schützen und damit die finanzielle Last der Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen. Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Teilen: dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes und einem Ausbildungsfreibetrag, der Kosten für Ausbildung oder Förderung des Kindes berücksichtigt. Die konkreten Beträge werden jährlich angepasst und sind in Gesetzestexten sowie Tabellen festgelegt; aktuelle Werte stehen beim Bundesministerium der Finanzen.

Bei der Steuerveranlagung prüft das Finanzamt automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für das betreffende

Anspruchsberechtigt sind die Eltern oder gesetzliche Vertreter, die das Kind durch Unterhalt unterstützen. Für das Kind

Siehe auch: Kindergeld, Einkommensteuer, EStG.

Jahr
vorteilhafter
ist
(Günstigerprüfung).
Das
Ergebnis
wird
angewendet;
in
der
Praxis
wird
der
größere
steuerliche
Vorteil
dem
Steuerpflichtigen
gewährt,
oder,
sofern
das
Kindergeld
höher
ist,
die
entsprechende
Leistung
über
das
Kindergeld
realisiert.
gilt
grundsätzlich
eine
Altersgrenze:
Der
Freibetrag
besteht
bis
18
Jahre,
bei
Ausbildung
oder
Studium
bis
25
Jahre;
bei
dauerhafter
Behinderung
kann
er
unbegrenzt
fortbestehen.
Bei
mehreren
Kindern
erhöht
sich
der
Freibetrag
entsprechend
pro
Kind.