Versteuerung
Versteuerung bezeichnet im deutschen Steuerrecht den Vorgang, durch den öffentliche Behörden eine Steuer festsetzen und erheben. Der Begriff umfasst sowohl die rechtliche Feststellung der Steuerpflicht als auch die Anwendung der Steuergesetze auf bestimmte Einkünfte, Vermögenswerte, Transaktionen oder Unternehmen. In der Praxis wird Versteuerung häufig synonym mit Besteuerung verwendet, wobei Versteuerung den Prozess der steuerlichen Behandlung konkreter Sachverhalte betont.
Anwendungsbereiche erstrecken sich über verschiedene Steuerarten, darunter Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), Grundsteuer und Kapitalertragsteuer. Versteuerung kann
Der versteuerungsbezogene Prozess umfasst die Festsetzung der Bemessungsgrundlage, die Anwendung des geltenden Steuersatzes und die Berücksichtigung
Im Grenz- und Verrechnungssteuerbereich spielen internationale Regelungen wie Doppelbesteuerungsabkommen eine Rolle, ebenso die Verrechnung von Verlusten,
Zusammenfassend bezeichnet Versteuerung den rechtlich verbindlichen Prozess der Festsetzung und Erhebung von Steuern in einem bestimmten