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Steuerarten

Steuerarten bezeichnet die verschiedenen Formen, in denen öffentliche Haushalte Steuern erheben, um Aufgaben wie Bildung, Infrastruktur oder soziale Leistungen zu finanzieren. Sie unterscheiden sich danach, auf welchen Besteuerungsgegenstand sie abzielen, wie die Steuerschuld entsteht und wie der Betrag festgesetzt wird. Eine gängige Unterscheidung erfolgt in direkte und indirekte Steuern.

Direkte Steuern betreffen unmittelbar Einkommen, Vermögen oder andere persönliche Merkmale des Steuerpflichtigen, und der Steuerpflichtige trägt

Indirekte Steuern werden über Transaktionen oder den Konsum erhoben. Der Steuerpflichtige kann die Last mittelbar tragen,

Zusätzliche Einteilungen betreffen die Bemessungsgrundlage und den Steuersatz. Steuern können proportional, progressiv oder in anderen Systemen

die
Last
direkt.
Typische
Beispiele
sind
die
Einkommensteuer,
die
Lohnsteuer
als
Erhebungsform
davon,
die
Körperschaftsteuer,
der
Gewerbesteuer,
sowie
Erbschaft-
und
Schenkungsteuer.
Kapitaleinkünfte
können
durch
Kapitalertragsteuer
belastet
werden.
Direkte
Steuern
hängen
in
der
Regel
eng
mit
der
persönlichen
Leistungs-
oder
Vermögensbasis
des
Steuerpflichtigen
zusammen.
während
der
Abführungs-
und
Erhebungsweg
über
Betriebe
oder
Produkte
erfolgt.
Wichtigste
Beispiele
sind
die
Umsatzsteuer
(Mehrwertsteuer),
Verbrauchsteuern
auf
Alkohol,
Tabak,
Mineralöl
sowie
Zölle.
Indirekte
Steuern
greifen
oft
bei
der
Herstellung
oder
dem
Verkauf
von
Gütern
und
Dienstleistungen.
bemessen
sein.
Sie
unterscheiden
sich
danach,
ob
sie
natürliche
Personen
oder
juristische
Personen
betreffen,
und
danach,
ob
Bund,
Länder
oder
Kommunen
sie
erheben
oder
erheben
lassen.
Steuerarten
bilden
damit
das
Grundgerüst
der
fiskalischen
Struktur
eines
Rechtsraums.