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Verbrauchsteuern

Verbrauchsteuern, auch Verbrauchssteuern genannt, sind indirekte Steuern auf den Verbrauch bestimmter Güter oder Dienstleistungen. Sie unterscheiden sich von der allgemeinen Umsatzsteuer dadurch, dass sie auf ausgewählte Produkte oder Produktkategorien erhoben werden und oft mit dem Ziel eingeführt werden, negative Folgen des Konsums zu mindern oder Einnahmen zu sichern. Die Steuern werden üblicherweise pro Mengeneinheit, pro Energieeinheit oder pro Einheit des Produkts erhoben und können bei der Herstellung, dem Import oder dem Verkauf anfallen.

Typische Anwendungsbereiche umfassen Energie- und Kraftstoffe wie die Energiesteuer und die Mineralölsteuer, Stromsteuer, sowie Tabak- und

Im europäischen Kontext sind Verbrauchsteuern oft harmonisiert oder durch Richtlinien geregelt, insbesondere bei Tabak, Alkohol und

Wirtschaftlich führen Verbrauchsteuern zu Preissteigerungen der betroffenen Güter, was zu Änderungen im Konsumverhalten führen kann. Die

Alkoholsteuern.
In
vielen
Ländern
werden
diese
Steuern
verwendet,
um
Umweltbelastungen
zu
internalisieren
(z.
B.
Emissionen,
Gesundheitsschäden)
oder
den
Konsum
gesundheitsschädlicher
Güter
zu
verteuern.
Die
Einnahmen
aus
Verbrauchsteuern
ergänzen
oft
das
Budget
des
Staates
und
dienen
gleichzeitig
der
Preisregulierung.
Energieprodukten.
Mitgliedstaaten
können
unterschiedliche
Steuersätze
festlegen,
bleiben
jedoch
innerhalb
eines
gemeinsamen
Rechtsrahmens.
Dadurch
ergeben
sich
grenzüberschreitende
Fragen,
Steuerwettbewerb
und
Ausgleichsmechanismen.
Steuern
haben
oft
eine
regressivere
Wirkung,
da
einkommensschwächere
Haushalte
einen
größeren
Anteil
ihres
Budgets
auf
konsumbezogene
Güter
verwenden.
Hinzu
kommen
administrative
Kosten
und
mögliche
Ausnahmen
oder
Entlastungen
für
bestimmte
Nutzergruppen.