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Besteuerungsgegenstand

Besteuerungsgegenstand bezeichnet im Steuerrecht den Gegenstand, auf den eine Steuer gerichtet ist. Es handelt sich um den materiellen oder sachlichen Bezug, durch den eine steuerliche Leistungsforderung entsteht. Der Besteuerungsgegenstand wird durch die einschlägigen Steuergesetze festgelegt und bestimmt, welche Vorgänge, Werte oder Rechtsfolgen der Besteuerung unterliegen. Er bildet damit den inhaltlichen Kern des Steuersubjekts, ohne den die Bemessung und Erhebung nicht greifbar wären.

In der Praxis unterscheiden sich Besteuerungsgegenstand und Bemessungsgrundlage: Der Besteuerungsgegenstand ist der Objektbezug der Steuer; die

Der Begriff ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz in den jeweiligen Steuergesetzen verankert und wird

Bemessungsgrundlage
ist
der
Betrag,
auf
den
der
Steuersatz
angewandt
wird,
wobei
Abzüge,
Freibeträge
oder
Zuschläge
zu
berücksichtigen
sein
können.
So
dient
etwa
beim
Einkommen
eine
bestimmte
Art
von
Einkommen
als
Besteuerungsgegenstand,
und
die
Bemessungsgrundlage
ist
das
zu
versteuernde
Einkommen
nach
Abzügen.
Bei
der
Umsatzsteuer
ist
der
Gegenstand
die
Lieferung
oder
sonstige
Leistung,
während
die
Bemessungsgrundlage
der
Umsatz
bzw.
der
steuerbare
Betrag
ist.
je
nach
Steuerart
unterschiedlich
ausgestaltet.
Er
dient
der
Abgrenzung
dessen,
was
überhaupt
steuerbar
ist,
und
bildet
die
Grundlage
für
die
Ermittlung
der
Steuerschuld.