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Steuergesetzen

Steuergesetze bilden die rechtliche Grundlage für die Erhebung und Verwaltung von Steuern in einem Rechtsstaat. Sie regeln, welche Steuerarten zu zahlen sind, wie Bemessung, Sätze und Fälligkeiten festgelegt werden, welche Pflichten Steuerpflichtige haben und wie der Ablauf von Steuerverfahren gestaltet ist. In Deutschland werden die wichtigsten Steuerarten durch nationale Gesetze bestimmt, darunter das Einkommensteuergesetz (EStG), das Körperschaftsteuergesetz (KStG), das Umsatzsteuergesetz (UStG), das Gewerbesteuergesetz (GewStG) sowie das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) und andere spezialisierte Regelwerke. Ergänzend regelt die Abgabenordnung (AO) das allgemeine Verwaltungshandeln, die Selbstveranlagung, Fristen, Rechtsbehelfe und den Rechtsweg.

Zentrale Prinzipien des Steuersystems sind das Leistungsfähigkeitsprinzip, die Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz. Steuerpflicht entsteht

Zu den wichtigsten Steuern gehören Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Auf EU-Ebene

grundsätzlich
mit
der
Durchführung
bestimmter
Tatbestände
oder
dem
Wohn-
bzw.
Betriebsort;
die
Bemessung
erfolgt
nach
gesetzlichen
Steuertarifen,
Abzugsmöglichkeiten
und
Freibeträgen.
Die
Verwaltung
erfolgt
überwiegend
durch
die
Finanzverwaltung
auf
Bundes-
und
Länderebene;
in
Deutschland
umfasst
sie
das
Bundesministerium
der
Finanzen,
die
Zoll-
und
Steuerverwaltung
sowie
die
übergeordneten
Finanzämter.
Elektronische
Verfahren,
insbesondere
das
ELSTER-Portal,
ermöglichen
die
Abgabe
von
Erklärungen
und
den
Datenaustausch.
spielen
Direktiven,
Harmonisierungsthemen
und
Doppelbesteuerungsabkommen
sowie
Regeln
zur
Verrechnungspreise
eine
Rolle.
Reformen
zielen
auf
Vereinfachung,
Digitalisierung
und
eine
effektivere
Durchsetzung,
ohne
die
Rechtsstaatlichkeit
zu
beeinträchtigen.