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Einkommensteuergesetz

Das Einkommensteuergesetz (EStG) ist das zentrale bundesdeutsche Gesetz zur Einkommensteuer. Es regelt die Erhebung der Einkommensteuer auf das Einkommen natürlicher Personen; die Körperschaftsteuer richtet sich nach einem eigenen Rechtsbestand. Das EStG bildet die Grundlage dafür, wer steuerpflichtig ist, welche Einkünfte der Steuer unterliegen und wie die Steuer berechnet wird.

Nach dem EStG gliedern sich die steuerbaren Einkünfte in verschiedene Kategorien: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

Der Einkommensteuertarif des EStG ist progressiv; mit steigendem zu versteuerndem Einkommen nimmt der Steuersatz zu und

Zusammen mit der Abgabenordnung (AO) bildet das EStG den Kern des persönlichen Einkommensteuerrechts in Deutschland. Es

aus
Gewerbebetrieb,
aus
selbständiger
Arbeit,
aus
nicht
selbständiger
Arbeit,
aus
Kapitalvermögen,
aus
Vermietung
und
Verpachtung
sowie
sonstige
Einkünfte.
Aus
diesen
Einkünften
wird
der
steuerpflichtige
Betrag
ermittelt,
indem
der
Steuerpflichtige
Abzüge,
Freibeträge
und
Sonderausgaben
berücksichtigt,
sodass
das
zu
versteuernde
Einkommen
entsteht.
erreicht
bei
hohen
Einkommen
Spitzenwerte.
Zusätzlich
können
der
Solidaritätszuschlag
sowie,
soweit
zutreffend,
Kirchensteuer
anfallen.
Die
Einkommensteuer
wird
in
der
Praxis
oft
durch
Lohnsteuer
bereits
im
Vorfeld
erhoben;
Steuerpflichtige
reichen
regelmäßig
eine
Einkommensteuererklärung
ein,
damit
das
Finanzamt
die
endgültige
Steuer
festsetzt.
Das
EStG
wird
regelmäßig
durch
das
Jahressteuergesetz
und
andere
Reformen
angepasst.
regelt
die
Rechte
und
Pflichten
der
Steuerpflichtigen,
die
Bemessungsgrundlage,
Veranlagungsarten
und
das
Verwaltungsverfahren;
es
arbeitet
eng
mit
weiteren
Steuergesetzen
zusammen,
die
auch
für
die
Unternehmensbesteuerung
relevant
sind.