Selbstveranlagung
Selbstveranlagung bezeichnet im Steuerrecht den Vorgang, bei dem der Steuerpflichtige seine Einkommensteuererklärung eigenständig beim Finanzamt einreicht und dabei Einkommen, Abzüge und Freibeträge für ein Steuerjahr angibt. Sie steht im Gegensatz zur Veranlagung durch das Finanzamt, bei der Daten der Lohnsteuer und anderer Quellen bereits eine automatische Festsetzung ermöglichen, ohne dass der Steuerpflichtige eine Erklärung abgibt. Selbstveranlagung wird typischerweise genutzt, wenn zusätzliche Einkünfte vorliegen oder wenn der Steuerpflichtige bestimmte Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Freibeträge geltend machen will, die durch die Lohnabrechnung nicht erfasst sind, oder wenn eine Zusammenveranlagung von Ehegatten gewünscht ist.
Die elektronische Abgabe erfolgt in Deutschland überwiegend über ELSTER; in der Einkommensteuererklärung sind verschiedene Anlagen möglich,
Nach Abgabe erstellt das Finanzamt einen Steuerbescheid, gegen den ggf. Einspruch möglich ist. Die Fristen für
Der Begriff Selbstveranlagung ist in Österreich ebenfalls gebräuchlich, mit vergleichbaren Grundzügen, dort oft über FinanzOnline eingereicht.