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Sonderausgaben

Sonderausgaben sind in Deutschland eine Kategorie von Aufwendungen, die in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können, um das zu versteuernde Einkommen zu mindern. Sie unterscheiden sich von anderen Ertragskosten wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben und dienen dem privaten, wirtschaftlichen Allgemeinwohl, zum Beispiel der Vorsorge oder der Unterstützung gemeinnütziger Zwecke.

Zu den typischen Beispielen gehören Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken sowie zu

Die Abzugsfähigkeit wird über die jeweiligen Formulare der Steuererklärung geltend gemacht, etwa über Anlagen wie Anlage

Sonderausgaben ermöglichen eine gezielte steuerliche Entlastung bei privaten Ausgaben, die als notwendige Lebenshaltung oder sozialpolitisch gewollte

privaten
Altersvorsorgeprodukten
(Riester-
oder
Rürup-Verträge).
Zusätzlich
umfassen
sie
bestimmte
Versicherungsbeiträge,
insbesondere
an
Kranken-
und
Pflegeversicherung.
Spenden
an
gemeinnützige
Organisationen
sowie
Mitgliedsbeiträge
an
religiöse
Gemeinschaften
können
ebenfalls
als
Sonderausgaben
abgezogen
werden.
Weiterhin
gehören
zum
Bereich
der
Sonderausgaben
auch
Aufwendungen
für
die
Kinderbetreuung.
Vorsorgeaufwand
und
Anlage
Spenden.
Die
genauen
Höchstbeträge,
Voraussetzungen
und
möglichen
Rückwirkungen
auf
andere
Steuervergünstigungen
hängen
von
der
individuellen
Situation
und
der
geltenden
Rechtslage
ab
und
können
sich
durch
Gesetzesänderungen
verändern.
Leistungen
anerkannt
sind.
Sie
ergänzen
andere
Abzugsmöglichkeiten
wie
Werbungskosten
und
Betriebsausgaben
und
tragen
so
zur
Gesamtbelastung
der
Steuerpflichtigen
bei.