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Steuerpflicht

Steuerpflicht bezeichnet die rechtliche Verpflichtung bestimmter Personen oder Organisationen, Steuern an den Staat zu zahlen. Sie entsteht durch gesetzliche Normen und gilt in vielen Bereichen des Steuerrechts; relevant sind in der Praxis vor allem die Einkommensteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie weitere Steuern. Allgemein umfasst sie die Pflicht zur Abführung der Steuer, zur Abgabe von Steuererklärungen und zur Berechnung der fälligen Beträge.

In Deutschland unterscheidet man grundsätzlich unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht. Die unbeschränkte Steuerpflicht gilt für natürliche Personen,

Die Rechtsgrundlagen sind unter anderem die Abgabenordnung (AO) sowie spezifische Steuergesetze wie das Einkommensteuergesetz (EStG) oder

Zu den Gestaltungsmöglichkeiten gehören gesetzliche Abzugsmöglichkeiten und Freibeträge (z. B. Werbungskosten, Sonderausgaben, Kinderfreibetrag). Verstöße gegen Steuerpflicht

die
ihren
Wohnsitz
oder
ihren
gewöhnlichen
Aufenthalt
in
Deutschland
haben;
ihre
weltweiten
Einkünfte
unterliegen
der
deutschen
Einkommensteuer.
Die
beschränkte
Steuerpflicht
betrifft
Nichtansässige
mit
bestimmten
deutschen
Einkünften
und
begrenzt
sich
auf
diese
Einkünfte.
Juristische
Personen
unterliegen
der
Steuerpflicht
am
Ort
ihrer
Ansässigkeit
bzw.
ihrer
Rechtsform.
das
Umsatzsteuergesetz
(UStG).
Das
System
arbeitet
in
der
Regel
mit
Selbstveranlagung:
Steuerpflichtige
reichen
Erklärungen
ein,
das
Finanzamt
ermittelt
die
Steuerschuld.
Lohnsteuer
wird
direkt
vom
Arbeitgeber
einbehalten.
Vorauszahlungen
können
anfallen;
Auszahlungen
erfolgen
nach
Festsetzung
durch
das
Finanzamt.
können
zu
Bußgeldern,
Steuernachzahlungen
und
Hinweisen
auf
strafrechtliche
Folgen
führen;
Steuerhinterziehung
ist
strafbar.