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Nichtansässige

Nichtansässige bezeichnet Personen, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im angegebenen Staat haben. Der Begriff wird in deutschsprachigen Rechtsräumen vor allem in Steuer-, Sozialversicherungs- und Bankwesen verwendet, um eine bestimmte Rechts- oder Steuerzuordnung zu kennzeichnen.

Im Steuerrecht gelten oft Unterschiede zwischen Ansässigen und Nichtansässigen. In Deutschland zum Beispiel sind unbeschränkt Steuerpflichtige

Im Bereich der Sozialversicherung können Nichtansässige je nach Aufenthaltsdauer, Beschäftigungsstatus und nationalem Recht unterschiedlich versichert sein.

Im Finanz- und Bankwesen unterscheiden Banken häufig zwischen Nichtansässigen und inländischen Kontoinhabern, was Auswirkungen auf Kontoführung,

Typische Beispiele sind Grenzgänger, Studierende mit befristetem Aufenthalt, Touristen oder Arbeitnehmer mit befristeter Beschäftigung. Der genaue

Personen
mit
Wohnsitz
oder
gewöhnlichem
Aufenthalt
im
Inland;
Nichtansässige
unterliegen
in
der
Regel
der
beschränkten
Steuerpflicht
und
werden
nur
auf
inländische
Einkünfte
besteuert.
Bei
Nichtansässigen
spielen
Doppelbesteuerungsabkommen
eine
zentrale
Rolle,
um
Überschneidungen
mit
anderen
Staaten
zu
vermeiden
und
die
Quellenbesteuerung
zu
regeln.
Oft
regeln
bilaterale
Abkommen
oder
EU-Vorschriften,
ob
und
in
welchem
Umfang
Ansprüche
bestehen
oder
Beiträge
zu
leisten
sind.
Gebühren,
Meldepflichten
und
steuerliche
Berichterstattung
(z.
B.
FATCA/CRS)
haben
kann.
Nichtansässige
können
auch
im
Rahmen
von
Arbeits-
oder
Studienaufenthalten
temporär
Finanzdienstleistungen
in
Anspruch
nehmen.
Status
und
die
Rechte
von
Nichtansässigen
sind
stark
kontext-
und
Rechtsordnungsabhängig.