Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag im deutschen Steuerrecht, der dazu dient, die Kosten der Erziehung und des Aufwachsens von Kindern zu berücksichtigen. Er reduziert das zu versteuernde Einkommen der Eltern und ist somit eine Form der Steuerentlastung. Es handelt sich nicht um eine direkte Geldleistung, sondern um eine Reduktion der Steuerlast.
Der Freibetrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes
Anspruchsberechtigt sind Eltern oder andere gesetzliche Erziehungsberechtigte, sofern das Kind sich überwiegend in Deutschland aufhält und
Verrechnung mit dem Kindergeld: Das Finanzamt prüft im sogenannten Günstigerprüfverfahren, ob die steuerliche Entlastung durch den
Auswirkungen und Dauer: Der Freibetrag gilt in der Regel bis zum Ende der Ausbildung bzw. bis zum
Verfügbarkeit und aktuelle Beträge: Die konkreten Beträge sowie Änderungen finden sich regelmäßig beim Bundesministerium der Finanzen
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