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Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag im deutschen Steuerrecht, der dazu dient, die Kosten der Erziehung und des Aufwachsens von Kindern zu berücksichtigen. Er reduziert das zu versteuernde Einkommen der Eltern und ist somit eine Form der Steuerentlastung. Es handelt sich nicht um eine direkte Geldleistung, sondern um eine Reduktion der Steuerlast.

Der Freibetrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes

Anspruchsberechtigt sind Eltern oder andere gesetzliche Erziehungsberechtigte, sofern das Kind sich überwiegend in Deutschland aufhält und

Verrechnung mit dem Kindergeld: Das Finanzamt prüft im sogenannten Günstigerprüfverfahren, ob die steuerliche Entlastung durch den

Auswirkungen und Dauer: Der Freibetrag gilt in der Regel bis zum Ende der Ausbildung bzw. bis zum

Verfügbarkeit und aktuelle Beträge: Die konkreten Beträge sowie Änderungen finden sich regelmäßig beim Bundesministerium der Finanzen

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sowie
einem
BEA-Freibetrag
für
Betreuung,
Erziehung
und
Ausbildung.
Die
Summe
wird
pro
Kind
festgesetzt
und
jährlich
angepasst.
steuerlich
veranlagt
wird.
Bei
Ehegatten
oder
Lebenspartnerschaften
wird
der
Freibetrag
im
Rahmen
der
Einkommensteuerveranlagung
berücksichtigt;
bei
Alleinerziehenden
ebenfalls.
Kinderfreibetrag
oder
die
Leistung
des
Kindergelds
für
das
Kind
günstiger
ist.
Wenn
Kindergeld
höher
ist,
wird
es
ausgezahlt;
andernfalls
reduziert
der
Kinderfreibetrag
die
Steuerlast.
25.
Lebensjahr
des
Kindes,
sofern
es
die
Ausbildungsbedingungen
erfüllt.
Bei
Erwachsenen
gelten
andere
Regelungen,
z.
B.
bei
Behinderung.
und
beim
Bundeszentralamt
für
Steuern;
die
Beträge
wirken
sich
über
die
Einkommensteuererklärung
(ELSTER)
aus.