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Erziehungsberechtigte

Erziehungsberechtigte ist ein rechtlicher Begriff, der Personen bezeichnet, die für die Erziehung und das Wohlergehen eines Kindes verantwortlich sind. Im deutschen Familienrecht umfasst die elterliche Sorge typischerweise die Personensorge und die Vermögenssorge; der Ausdruck Erziehungsberechtigte wird in der Praxis oft synonym zu Sorgeberechtigte verwendet und bezieht sich auf diejenigen, die Entscheidungen im Bereich Erziehung, Bildung, Gesundheit und Aufsicht treffen dürfen.

In der Regel sind dies die Eltern des Kindes. Bei einer gemeinsamen elterlichen Sorge teilen sich beide

Zu den konkreten Befugnissen der Erziehungsberechtigten gehören Entscheidungen über schulische Belange, medizinische Behandlungen, Aufenthaltsort und häusliche

Der Begriff wird in verschiedenen Kontexten verwendet, etwa in Behörden, Schulen oder beim Kindergeld. Erziehungsberechtigte sind

Elternteile
die
Erziehungsberechtigung;
bei
Alleinsorge
hat
der
eine
Elternteil
die
alleinige
Befugnis.
Sind
keine
Eltern
vorhanden
oder
können
sie
ihre
Aufgaben
nicht
erfüllen,
ordnet
das
Gericht
eine
Vormundschaft
oder
Pflegschaft
an.
In
solchen
Fällen
übernimmt
ein
Vormund
oder
Pfleger
die
Erziehungsaufgabe,
oft
unterstützt
durch
das
Jugendamt.
Erziehung.
Sie
müssen
im
besten
Interesse
des
Kindes
handeln
und
können
in
bestimmten
Situationen
mit
dem
Kind
oder
anderen
Behörden
abstimmen,
zum
Beispiel
bei
Anmeldung
in
der
Schule,
Einwilligungen
zu
medizinischen
Maßnahmen
oder
Reisen
ins
Ausland.
diejenigen,
die
gesetzlich
befugt
sind,
das
Kind
zu
vertreten
und
für
dessen
Wohl
zu
sorgen,
bis
das
Kind
volljährig
wird
oder
eine
andere
gesetzliche
Regelung
greift.