Erziehungsberechtigte
Erziehungsberechtigte ist ein rechtlicher Begriff, der Personen bezeichnet, die für die Erziehung und das Wohlergehen eines Kindes verantwortlich sind. Im deutschen Familienrecht umfasst die elterliche Sorge typischerweise die Personensorge und die Vermögenssorge; der Ausdruck Erziehungsberechtigte wird in der Praxis oft synonym zu Sorgeberechtigte verwendet und bezieht sich auf diejenigen, die Entscheidungen im Bereich Erziehung, Bildung, Gesundheit und Aufsicht treffen dürfen.
In der Regel sind dies die Eltern des Kindes. Bei einer gemeinsamen elterlichen Sorge teilen sich beide
Zu den konkreten Befugnissen der Erziehungsberechtigten gehören Entscheidungen über schulische Belange, medizinische Behandlungen, Aufenthaltsort und häusliche
Der Begriff wird in verschiedenen Kontexten verwendet, etwa in Behörden, Schulen oder beim Kindergeld. Erziehungsberechtigte sind