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Einwilligungen

Einwilligungen bezeichnet die Willenserklärung einer betroffenen Person, mit der sie der Durchführung eines bestimmten Vorhabens zustimmt. Sie spielt in vielen Bereichen eine zentrale Rolle, etwa in der Medizin, der Datenverarbeitung, der Forschung oder im Vertragsrecht. Für eine rechtswirksame Einwilligung gelten grundlegende Anforderungen: Sie muss freiwillig abgegeben werden, der Gegenstand der Zustimmung muss eindeutig bestimmt sein, und die betroffene Person muss informiert sein über Zweck, Folgen sowie mögliche Alternativen. Die Einwilligung kann ausdrücklich erfolgen (schriftlich oder elektronisch) oder konkludent, das heißt durch eine beteiligende Handlung, die auf Zustimmung hindeutet; in bestimmten Kontexten, insbesondere bei sensiblen Daten, ist oft eine explizite Zustimmung erforderlich.

Anwendungsbereiche und Bedeutungen unterscheiden sich je nach Rechtsgebiet. In der Medizin ist die Einwilligung des Patienten

Besonderheiten betreffen Minderjährige oder Personen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit: In der Regel ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten

Voraussetzung
für
Behandlungen
und
Eingriffe,
verbunden
mit
einer
ausreichenden
Aufklärung.
In
der
Forschung
ist
eine
informierte
Einwilligung
grundlegende
ethische
und
rechtliche
Voraussetzung.
Bei
der
Verarbeitung
personenbezogener
Daten
erlaubt
die
Einwilligung
die
Nutzung
der
Daten,
wobei
sie
neben
anderen
Rechtsgrundlagen
wie
Vertrag
oder
gesetzlicher
Pflicht
nur
solange
gilt,
wie
die
Zustimmung
besteht
und
der
Zweck
beschrieben
ist.
Im
Vertragsrecht
kann
Zustimmung
zu
bestimmten
Klauseln
eine
Voraussetzung
für
die
Rechtswirksamkeit
von
Vereinbarungen
sein.
erforderlich;
unter
bestimmten
Umständen
kann
der
Jugendliche
mit
ausreichender
Einsichtsfähigkeit
eigenständig
einwilligen.
Eine
Einwilligung
ist
widerruflich;
der
Widerruf
wirkt
ab
dem
Zeitpunkt
der
Erklärung
und
beendet
die
weitere
Verarbeitung
oder
Nutzung
der
Zustimmung,
soweit
gesetzlich
zulässig.
Fehlt
eine
gültige
Einwilligung,
können
Rechtsfolgen
wie
Rechtsunwirksamkeit
von
Handlungen
oder
Ansprüchen
folgen.