Personensorge
Personensorge ist ein Begriff aus dem deutschsprachigen Sozial- und Rechtsdiskurs, der die Verpflichtung beschreibt, das Wohl einer Person sicherzustellen. Er wird in verschiedenen Kontexten verwendet, insbesondere in der Sozialarbeit, im Gesundheitswesen und im Familienrecht. Zentrale Idee ist der Schutz der körperlichen Unversehrtheit, der Gesundheit sowie der Würde und Autonomie vulnerabler Personen, etwa von Kindern, älteren Menschen oder Menschen mit Beeinträchtigungen.
Der Begriff umfasst typischerweise Pflichten von Eltern und Vormunden, aber auch von Pflegeeinrichtungen, Kliniken, Lehr- und
In der Praxis zeigt sich Personensorge in Risikoabschätzungen, individuellen Hilfsplänen, Begleit- und Betreuungsangeboten, häuslicher Pflege sowie
Die Verwendung des Begriffs variiert je nach Rechtsordnung und Fachdisziplin. In Diskursen zur Kinder-, Pflege- und