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Personensorge

Personensorge ist ein Begriff aus dem deutschsprachigen Sozial- und Rechtsdiskurs, der die Verpflichtung beschreibt, das Wohl einer Person sicherzustellen. Er wird in verschiedenen Kontexten verwendet, insbesondere in der Sozialarbeit, im Gesundheitswesen und im Familienrecht. Zentrale Idee ist der Schutz der körperlichen Unversehrtheit, der Gesundheit sowie der Würde und Autonomie vulnerabler Personen, etwa von Kindern, älteren Menschen oder Menschen mit Beeinträchtigungen.

Der Begriff umfasst typischerweise Pflichten von Eltern und Vormunden, aber auch von Pflegeeinrichtungen, Kliniken, Lehr- und

In der Praxis zeigt sich Personensorge in Risikoabschätzungen, individuellen Hilfsplänen, Begleit- und Betreuungsangeboten, häuslicher Pflege sowie

Die Verwendung des Begriffs variiert je nach Rechtsordnung und Fachdisziplin. In Diskursen zur Kinder-, Pflege- und

Betreuungseinrichtungen
sowie
staatlichen
Stellen.
Dazu
gehören
Schutz-
und
Unterstützungsmaßnahmen,
Begleitung
bei
Entscheidungen,
Hilfe
zur
Selbsthilfe
und
die
Koordination
von
Unterstützungsangeboten.
In
rechtlichen
Zusammenhängen
wird
Personensorge
oft
mit
Fragen
der
Einwilligungsfähigkeit,
der
Vorsorgeplanung,
der
Vermögens-
und
Entscheidungsbetreuung
sowie
dem
Umgang
mit
Sorgerechten
verbunden.
In
vielen
Fällen
existieren
spezifische
Regelungen,
die
den
Schutzpflichten
gegenüber
der
betroffenen
Person
Pflichten
auferlegen.
institutioneller
Betreuung.
Wichtige
Aspekte
sind
der
Schutz
vor
Misshandlung
oder
Vernachlässigung,
die
Förderung
von
Selbstbestimmung,
Privatsphäre
und
Würde
sowie
der
richtige
Einsatz
von
Ressourcen.
Ebenso
gehört
die
Transparenz
von
Entscheidungsprozessen,
die
Einhaltung
von
Rechtsnormen
und
das
Einholen
von
Zustimmung
der
betroffenen
Person
oder
deren
Vertreter
zu
den
Kernprinzipien.
Altenhilfe
fungiert
Personensorge
häufig
als
übergreifendes
Leitbild
für
Schutz,
Unterstützung
und
Würde
der
Person.