Home

Vermögenssorge

Vermögenssorge bezeichnet im deutschsprachigen Rechtsraum die rechtliche Verantwortung zur Verwaltung des Vermögens einer natürlichen Person, die ihre finanziellen Angelegenheiten nicht mehr eigenständig ordnen kann. Sie gehört zum Betreuungsrecht und wird oft zusammen mit der Personensorge ausgeübt. Ziel ist es, Einnahmen sicherzustellen, Schulden zu bedienen und Vermögenswerte vor Verfall oder Missbrauch zu schützen.

In Deutschland bildet das Betreuungsrecht die Rechtsgrundlage; ein Gericht bestellt einen Betreuer, der die Vermögenssorge übernimmt.

Als Alternative zur behördlich angeordneten Vermögenssorge kann eine Vorsorgevollmacht erteilt werden. Mit ihr benennt eine handlungsfähige

In der Praxis wird Vermögenssorge regelmäßig überwacht; Aufsichtspflichten, zeitliche Begrenzungen und Möglichkeiten der Aufhebung sind vorgesehen.

Der
Betreuer
verwaltet
Konten,
bezahlt
Rechnungen,
führt
Vermögensaufstellungen
und
trifft
Entscheidungen
zu
Vermögenswerten,
Mieten,
Verträgen
und
Steuern.
Für
größere
Geschäfte,
wie
der
Verkauf
wesentlicher
Vermögenswerte
oder
die
Aufnahme
von
Krediten,
ist
in
der
Regel
eine
gerichtliche
Freigabe
oder
Zustimmung
erforderlich.
Die
betreuende
Person
muss
im
besten
Interesse
der
betreuten
Person
handeln,
Interessenkonflikte
vermeiden
und
regelmäßig
Rechenschaft
ablegen,
etwa
durch
Vermögensberichte
oder
Rechenschaftslegungen.
Person
eine
Vertrauensperson,
die
Vermögensgeschäfte
übernehmen
darf,
falls
sie
später
nicht
mehr
in
der
Lage
ist,
dies
selbst
zu
tun.
Ähnliche
Regelungen
bestehen
in
anderen
deutschen
Sprachräumen
wie
Österreich
und
der
Schweiz,
unterscheiden
sich
jedoch
in
Details.