Vermögenssorge
Vermögenssorge bezeichnet im deutschsprachigen Rechtsraum die rechtliche Verantwortung zur Verwaltung des Vermögens einer natürlichen Person, die ihre finanziellen Angelegenheiten nicht mehr eigenständig ordnen kann. Sie gehört zum Betreuungsrecht und wird oft zusammen mit der Personensorge ausgeübt. Ziel ist es, Einnahmen sicherzustellen, Schulden zu bedienen und Vermögenswerte vor Verfall oder Missbrauch zu schützen.
In Deutschland bildet das Betreuungsrecht die Rechtsgrundlage; ein Gericht bestellt einen Betreuer, der die Vermögenssorge übernimmt.
Als Alternative zur behördlich angeordneten Vermögenssorge kann eine Vorsorgevollmacht erteilt werden. Mit ihr benennt eine handlungsfähige
In der Praxis wird Vermögenssorge regelmäßig überwacht; Aufsichtspflichten, zeitliche Begrenzungen und Möglichkeiten der Aufhebung sind vorgesehen.