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Rechtsraum

Rechtsraum bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen normativen, sozialen Raum, in dem rechtliche Normen, Institutionen und Verfahren wirken. Der Begriff betont, dass Recht nicht nur als Sammlung von Regeln existiert, sondern als geordnete Sphäre, in der Beachtung von Rechtsnormen, der Schutz der Grundrechte und die Begrenzung staatlicher Macht erfolgen. Der Rechtsraum entsteht durch das Zusammenspiel von Rechtsordnung, Rechtsschutz, Verwaltung, Justiz und Bürgerschaft.

Etymologisch setzt er sich aus Recht und Raum zusammen. In der Praxis wird der Rechtsraum als abstrakte,

Anwendungsbereiche: Im Verfassungs- und Verwaltungsrecht bezeichnet der Rechtsraum den zulässigen Handlungsspielraum des Staates und den Schutzbereich

Internationaler Blick: Im Völkerrecht und EU-Recht spricht man von einem grenzüberschreitenden Rechtsraum, in dem nationale Normen

Siehe auch: Rechtsstaat, Rechtsordnung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsphilosophie.

aber
konkret
messbare
Größe
verstanden,
die
sich
auf
verschiedene
Rechtsbereiche
wie
Zivil-,
Straf-,
Verwaltungsrecht
sowie
auf
den
digitalen
und
wirtschaftlichen
Bereich
beziehen
kann.
Er
dient
als
Orientierung
dafür,
wo
rechtliche
Normen
gelten,
wie
Rechte
durchgesetzt
werden
und
welche
Verfahren
zur
Gewährleistung
von
Rechtsfrieden
existieren.
der
Grundrechte.
In
der
Rechtsphilosophie
wird
er
oft
als
Gegenstand
der
Debatte
über
die
Legitimität
von
Normen
und
die
Grenzen
staatlicher
Macht
behandelt.
Praktisch
umfasst
der
Rechtsraum
auch
Institutionen
wie
Gerichte,
Behörden,
Rechtsanwälte
sowie
die
Gesamtheit
von
Gesetzen,
Verordnungen
und
Verträgen.
Der
Begriff
wird
häufig
in
Debatten
über
Rechtsstaatlichkeit
und
Rechtsdurchsetzung
verwendet,
etwa
wenn
von
einem
verlässlichen
Rechtsraum
gesprochen
wird.
mit
internationalen
oder
supranationalen
Regeln
koordiniert
werden;
so
entstehen
transnationale
Rechtsräume,
die
über
Nationaleit
hinaus
wirken.