Rechtsraum
Rechtsraum bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen normativen, sozialen Raum, in dem rechtliche Normen, Institutionen und Verfahren wirken. Der Begriff betont, dass Recht nicht nur als Sammlung von Regeln existiert, sondern als geordnete Sphäre, in der Beachtung von Rechtsnormen, der Schutz der Grundrechte und die Begrenzung staatlicher Macht erfolgen. Der Rechtsraum entsteht durch das Zusammenspiel von Rechtsordnung, Rechtsschutz, Verwaltung, Justiz und Bürgerschaft.
Etymologisch setzt er sich aus Recht und Raum zusammen. In der Praxis wird der Rechtsraum als abstrakte,
Anwendungsbereiche: Im Verfassungs- und Verwaltungsrecht bezeichnet der Rechtsraum den zulässigen Handlungsspielraum des Staates und den Schutzbereich
Internationaler Blick: Im Völkerrecht und EU-Recht spricht man von einem grenzüberschreitenden Rechtsraum, in dem nationale Normen
Siehe auch: Rechtsstaat, Rechtsordnung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsphilosophie.