Einkommensteuerveranlagung
Die Einkommensteuerveranlagung ist das Veranlagungsverfahren der Finanzverwaltung in Deutschland zur Festsetzung der Einkommensteuer für einen Veranlagungszeitraum. Sie kommt in Frage, wenn der Steuerpflichtige eine Einkommensteuererklärung abgibt bzw. wenn eine Veranlagung vorgeschrieben oder empfohlen ist. In der Praxis betrifft dies insbesondere Fälle mit zusätzlichen Einkünften, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten.
Bei Arbeitnehmern erfolgt die Steuerabrechnung regelmäßig durch Lohnsteuer; die Einkommensteuerveranlagung wird meist nur durchgeführt, wenn eine
Ablauf: Nach Abgabe der Erklärung prüft das Finanzamt die Unterlagen, führt ggf. Nachweise an, berechnet die
Gegen den Bescheid ist Einspruch innerhalb eines Monats möglich; danach ggf. Klage vor dem Finanzgericht.
Elektronische Übermittlung: Die meisten Erklärungen werden über das ELSTER-Portal eingereicht; Papierform ist noch möglich, wird aber