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Einkommensteuerveranlagung

Die Einkommensteuerveranlagung ist das Veranlagungsverfahren der Finanzverwaltung in Deutschland zur Festsetzung der Einkommensteuer für einen Veranlagungszeitraum. Sie kommt in Frage, wenn der Steuerpflichtige eine Einkommensteuererklärung abgibt bzw. wenn eine Veranlagung vorgeschrieben oder empfohlen ist. In der Praxis betrifft dies insbesondere Fälle mit zusätzlichen Einkünften, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten.

Bei Arbeitnehmern erfolgt die Steuerabrechnung regelmäßig durch Lohnsteuer; die Einkommensteuerveranlagung wird meist nur durchgeführt, wenn eine

Ablauf: Nach Abgabe der Erklärung prüft das Finanzamt die Unterlagen, führt ggf. Nachweise an, berechnet die

Gegen den Bescheid ist Einspruch innerhalb eines Monats möglich; danach ggf. Klage vor dem Finanzgericht.

Elektronische Übermittlung: Die meisten Erklärungen werden über das ELSTER-Portal eingereicht; Papierform ist noch möglich, wird aber

Erstattung
zu
erwarten
ist
oder
andere
Einkünfte
vorliegen,
die
zu
einer
Abweichung
führen
könnten.
endgültige
Steuer,
und
setzt
sie
im
Steuerbescheid
fest.
Der
Bescheid
enthält
die
Höhe
der
festgesetzten
Einkommensteuer,
ggf.
den
Solidaritätszuschlag
und
Kirchensteuer.
seltener
genutzt.
Der
Bescheid
wird
dem
Steuerpflichtigen
in
der
Regel
elektronisch
oder
schriftlich
zugestellt.