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Erstattung

Erstattung bezeichnet die Rückzahlung von bereits gezahlten Kosten oder eine Entschädigung für entstandene Aufwendungen. Das Substantiv leitet sich vom Verb erstatten ab und wird in verschiedenen Kontexten verwendet, etwa im Privat- und Wirtschaftsleben, im Versicherungswesen, im Gesundheitswesen sowie im öffentlichen Recht. Synonyme sind Rückerstattung oder Kostenerstattung; im Alltagsgebrauch wird oft auch der Begriff Rückzahlung verwendet.

Im Einzelhandel und bei Verträgen erfolgt eine Erstattung häufig, wenn eine Ware zurückgegeben wird, eine Reklamation

Im Gesundheits- und Sozialwesen umfasst Erstattung die Rückzahlung medizinischer Kosten durch Krankenkassen, private Versicherungen oder Beihilfen.

Im Arbeits- und Öffentlichen Dienst kommen Erstattungen von Reisekosten, Spesen oder Fortbildungsaufwendungen vor. Öffentliche Verwaltungen erstatten

Verfahren und Anforderungen variieren je nach Kontext. Typischerweise sind Belege, Rechnungen und Nachweise erforderlich; Fristen und

anerkannt
wird
oder
gesetzliche
bzw.
vertragliche
Gewährleistungsansprüche
greifen.
Die
Erstattung
kann
als
Geldrückzahlung,
Gutschrift
oder
Übernahme
von
Versandkosten
erfolgen.
Bei
Garantien
oder
Widerrufsrechten
gelten
jeweils
unterschiedliche
Fristen
und
Bedingungen.
Patienten
zahlen
oft
zunächst
selbst,
anschließend
erfolgt
die
Kostenerstattung
gemäß
Vertrag
oder
Gebührenordnung.
Teile
der
Leistungen
können
auch
als
direkte
Kostenübernahme
durch
den
Versicherer
erfolgen,
statt
einer
nachträglichen
Erstattung.
Bürgern
gelegentlich
Gebühren
oder
Aufwendungen,
etwa
im
Zusammenhang
mit
behördlichen
Vorgängen
oder
Schadenersatz.
Verjährung
richten
sich
nach
Vertrag,
Gesetz
oder
Organisation.
Erstattung
ist
damit
ein
formales
Rechts-
und
Abwicklungsthema,
das
Transparenz
und
Nachweise
voraussetzt.