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Übermittlung

Übermittlung bezeichnet allgemein die Weitergabe oder Übertragung von Informationen, Nachrichten, Daten oder Gütern von einer Stelle zu einer anderen. Je nach Kontext umfasst der Begriff sowohl die postalische Zustellung als auch die elektronische Datenübertragung oder die Veröffentlichung, Benachrichtigung und Weitergabe von Inhalten durch verschiedene Akteure oder Systeme.

Im Datenschutz bezeichnet Übermittlung die Offenlegung oder Übertragung personenbezogener Daten an Dritte oder Empfänger außerhalb der

Im Bereich der Informationstechnik und Telekommunikation bezeichnet Übermittlung die Übertragung von Signalen, Datenpaketen oder Nachrichten über

Etymologisch stammt das Wort von über- (hinüber) und mitteln, und es bezeichnet den Akt des Überbringens oder

Siehe auch Datenverarbeitung, Datenweitergabe, Datenschutz, Datenübertragung, Telekommunikation.

eigenen
Organisation.
Sie
grenzt
sich
von
der
bloßen
Verarbeitung
innerhalb
eines
Unternehmens
ab
und
erfordert
in
der
Regel
eine
Rechtsgrundlage.
Nach
der
Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung
(GDPR)
ist
eine
Übermittlung
an
Drittländer
oder
an
internationale
Organisationen
nur
zulässig,
wenn
ein
Angemessenheitsbeschluss
besteht
oder
geeignete
Garantien
vorliegen,
wie
Standardvertragsklauseln
oder
verbindliche
Unternehmensregeln.
Die
konkrete
Rechtsgrundlage
ergibt
sich
aus
Art.
44
ff.
DSGVO
sowie
dem
nationalen
Recht,
etwa
dem
BDSG.
Netzwerke.
Typische
Beispiele
sind
der
E-Mail-Versand,
die
Online-Datenübertragung
oder
der
automatisierte
Datenaustausch
zwischen
Systemen.
Übermittlung
kann
sowohl
intern
innerhalb
eines
Unternehmens
als
auch
extern
an
Partner,
Behörden
oder
Kunden
erfolgen.
Weitergebens.