Standardvertragsklauseln
Standardvertragsklauseln (SCCs) sind von der Europäischen Kommission verbindlich vorgegebene vertragliche Muster, die den grenzüberschreitenden Transfer personenbezogener Daten aus der Europäischen Union in Drittländer rechtlich absichern. Sie regeln Pflichten und Verantwortlichkeiten von Datenexportierenden (Controller) und Datenimportierenden (Processor) und schaffen eine vertragliche Grundlage für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Auslandübermittlungen.
Historisch wurden SCCs im Rahmen der EU-Datenschutzregelungen eingeführt; die 2010 veröffentlichten Fassungen wurden 2021 durch neue
Struktur: Die neuen SCCs bestehen aus vier Modulen: Modul 1 – Controller-to-Controller, Modul 2 – Controller-to-Processor, Modul 3
Anwendung und Umsetzung: SCCs kommen in Verträgen zwischen EU-Datenexporteuren und Drittländer gegnerischen Datenimporteuren zum Einsatz. Sie
Verhältnis zu anderen Instrumenten: SCCs sind eines der wichtigsten Instrumente für grenzüberschreitende Datenübermittlungen. Sie ergänzen weitere