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Umsatzsteuergesetz

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) ist das zentrale deutsche Steuerrecht zur Erhebung der Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt. Es regelt den Tatbestand der Besteuerung, die Bemessungsgrundlage, die Steuerpflicht sowie die Verwaltung der Umsatzsteuer in Deutschland. Das UStG setzt die europäischen Mehrwertsteuerrichtlinien um und gilt für Unternehmen, Selbstständige, Vereine und andere steuerpflichtige Personen, die Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen erbringen.

Gegenstand der Besteuerung sind Lieferungen von Waren und Dienstleistungen im Inland sowie grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der

Zu den Kerninstrumenten gehören besondere Verfahrensvorschriften wie das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) bei bestimmten grenzüberschreitenden Leistungen, die

Die Verwaltung des UStG erfolgt grundsätzlich durch die Finanzbehörden; die Einfuhrumsatzsteuer wird überwiegend von der Zollverwaltung

EU.
Die
Steuer
bemisst
sich
am
Entgelt
der
jeweiligen
Leistung;
Zuschläge
und
Besonderheiten
können
gelten.
Die
Regelungen
umfassen
den
Standardsteuersatz
sowie
den
ermäßigten
Steuersatz
für
bestimmte
Bereiche.
Das
UStG
regelt
zudem
den
Ort
der
Leistung,
den
Vorsteuerabzug
sowie
Befreiungen
und
Sonderregelungen
wie
Ausfuhren
oder
innergemeinschaftliche
Lieferungen
unter
bestimmten
Voraussetzungen.
Behandlung
innergemeinschaftlicher
Lieferungen,
die
Nullsatzbesteuerung
bei
Exporten
und
Regelungen
für
Kleinunternehmer.
Unternehmen
müssen
Umsatzsteuervoranmeldungen
abgeben
(monatlich
oder
quartalsweise)
und
eine
Jahreserklärung
einreichen;
darüber
hinaus
besteht
die
Verpflichtung
zur
Meldung
innergemeinschaftlicher
Lieferungen
(Zusammenfassende
Meldung).
abgewickelt.
Verstöße
können
Nachzahlungen,
Zinsen
oder
Strafen
nach
sich
ziehen.
Das
UStG
wird
durch
die
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
(UStDV)
und
weitere
Rechtsvorschriften
ergänzt.