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Zollverwaltung

Zollverwaltung bezeichnet die staatliche Behörde, die den grenzüberschreitenden Warenverkehr überwacht, Zölle erhebt und die Einhaltung des Zollrechts sicherstellt. In Deutschland ist sie dem Bundesministerium der Finanzen zugeordnet und bildet einen Teil der Bundesfinanzverwaltung.

Zu den Aufgaben gehören die Festsetzung und Erhebung von Zöllen, der Ein- und Ausfuhrumsatzsteuer sowie Verbrauchsteuern.

Organisatorisch gliedert sich die Zollverwaltung in Hauptzollämter, weitere Zollbehörden und Zollstellen, die zusammen den Binnen- und

Rechtsgrundlagen sind der Zollkodex der Europäischen Union, das Zollverwaltungsgesetz und die Abgabenordnung; nationale Vorschriften ergänzen diese

International wirkt die Zollverwaltung im Kontext der EU-Zollunion, kooperiert mit OLAF, Europol und der World Customs

Sie
kontrolliert
den
grenzüberschreitenden
Warenverkehr,
prüft
Wareneingang
und
-ausgang
auf
Tarifnummer,
Herkunft
und
Wert
und
setzt
Ein-
oder
Ausfuhrbeschränkungen
durch.
Zudem
bekämpft
sie
Schmuggel,
Betrug
und
illegalen
Handel,
führt
Risikoanalysen
durch
und
organisiert
Zollprüfungen
sowie
die
Zollfahndung.
Außenhandel
überwachen.
Die
Arbeit
erfolgt
in
Zusammenarbeit
mit
Polizei,
Staatsanwaltschaft,
Grenzbehörden
sowie
europäischen
Partnern.
Rahmenbedingungen.
Die
Verwaltung
setzt
auf
ein
gemeinsames
EU-Vorgabesystem,
nutzt
das
ATLAS-System
zur
elektronischen
Abwicklung
von
Zollanmeldungen
und
erfüllt
national
wie
EU-weit
geltende
Vorschriften.
Organization
(WCO)
und
beteiligt
sich
an
gemeinsamen
Maßnahmen
gegen
Schmuggel
und
fiskalische
Verstöße.
Sie
trägt
damit
zur
Harmonisierung
von
Zoll-
und
Handelsverfahren
in
Europa
bei.