Zollverwaltung
Zollverwaltung bezeichnet die staatliche Behörde, die den grenzüberschreitenden Warenverkehr überwacht, Zölle erhebt und die Einhaltung des Zollrechts sicherstellt. In Deutschland ist sie dem Bundesministerium der Finanzen zugeordnet und bildet einen Teil der Bundesfinanzverwaltung.
Zu den Aufgaben gehören die Festsetzung und Erhebung von Zöllen, der Ein- und Ausfuhrumsatzsteuer sowie Verbrauchsteuern.
Organisatorisch gliedert sich die Zollverwaltung in Hauptzollämter, weitere Zollbehörden und Zollstellen, die zusammen den Binnen- und
Rechtsgrundlagen sind der Zollkodex der Europäischen Union, das Zollverwaltungsgesetz und die Abgabenordnung; nationale Vorschriften ergänzen diese
International wirkt die Zollverwaltung im Kontext der EU-Zollunion, kooperiert mit OLAF, Europol und der World Customs