Home

Gewerbesteuergesetz

Das Gewerbesteuergesetz (GewStG) regelt die Erhebung der Gewerbesteuer in Deutschland. Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer auf den Gewinn gewerblicher Unternehmen und dient den Kommunen als wichtige Einnahmequelle. Das Gesetz legt den steuerlichen Begriff des Gewerbeertrags fest, bestimmt Ausnahmen und Erleichterungen und beschreibt das Verfahren der Festsetzung und Erhebung.

Der steuerliche Basiswert ist der Gewerbeertrag, der aus dem gewerblichen Geschäftsbetrieb resultiert. Dazu gehören Ergänzungen und

Die Berechnung erfolgt in zwei Stufen. Zunächst wird der Steuermessbetrag ermittelt: Gewerbeertrag nach Abzug des Freibetrags

Das GewStG regelt außerdem Rechtsfolgen, Befreiungen und Verwaltungsverfahren. Die Gewerbesteuer ist insbesondere Teil der lokalen Finanzpolitik

Zuschläge
sowie
Abschreibungen,
die
das
Gesetz
vorschreibt.
Für
natürliche
Personen
und
Personengesellschaften
gibt
es
einen
Gewerbesteuer-Freibetrag
von
24.500
Euro,
der
vom
Gewerbeertrag
abzuziehen
ist.
Kapitalgesellschaften
wie
AG
oder
GmbH
erhalten
keinen
Freibetrag.
multipliziert
mit
der
Steuermesszahl
von
3,5
Prozent.
Der
endgültige
Gewerbesteuerbetrag
ergibt
sich
dann
durch
Multiplikation
des
Steuermessbetrags
mit
dem
Hebesatz
der
jeweiligen
Gemeinde,
der
lokal
festgelegt
wird
und
typischerweise
deutlich
über
100
Prozent
liegt.
Beispiel:
Bei
einem
Gewerbeertrag
von
100.000
Euro
minus
24.500
Euro
Freibetrag
ergibt
75.500
Euro;
Steuermessbetrag
=
75.500
×
0,035
=
2.642,50
Euro.
Mit
einem
Hebesatz
von
400
Prozent
ergibt
sich
eine
Gewerbesteuer
von
10.570
Euro.
und
beeinflusst
Standortentscheidungen
von
Unternehmen.
In
der
Praxis
steht
die
Gewerbesteuer
in
Wechselwirkung
mit
anderen
Steuerarten:
Für
Kapitalgesellschaften
kann
die
Gewerbesteuer
auf
Körperschaftsteuer
und
Solidaritätszuschlag
angerechnet
werden;
für
natürliche
Personen
besteht
eine
Anrechnungsregelung
im
Einkommensteuerverfahren.