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Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf Vermögensübertragungen, die beim Tod einer Person oder bei bestimmten Schenkungen fällig wird. In Deutschland wird sie durch das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und von den Finanzbehörden verwaltet. Der steuerliche Grundlagenwert umfasst das nach Abzug von Schulden und nach Bewertung des Vermögens festgestellte Nachlasseigentum, einschließlich Immobilien, Wertpapiere, Unternehmen und sonstiger Vermögenswerte. Der Nachlasswert bestimmt die Höhe der Steuer, wobei Bewertungs- und Abrechnungsregeln gelten.

Es gibt erhebliche Freibeträge und Begünstigungen, abhängig von der Verwandtschaftsbeziehung zum Verstorbenen. Zu den gängigen Freibeträgen

Die Erbschaftsteuer ist nach drei Steuerklassen aufgebaut, deren Sätze von der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs abhängen.

Die Steuer wird mit der Einreichung der Erbschaftsteuererklärung fällig und ist in der Praxis zeitnah nach

gehören
ca.
500.000
Euro
für
Ehegatten
und
eingetragene
Lebenspartner,
400.000
Euro
für
direkte
Abkömmlinge
(Kinder),
200.000
Euro
für
Enkelkinder,
sowie
deutlich
geringere
Beträge
für
weiter
entfernte
Erben
oder
Nichtverwandte.
Zusätzlich
bestehen
spezielle
Regelungen,
zum
Beispiel
für
Betriebsvermögen:
Unter
bestimmten
Voraussetzungen
können
Unternehmensvermögen
und
dessen
Fortführung
zu
steuerlichen
Begünstigungen
oder
Herabsetzungen
der
Steuerlast
führen,
um
die
Unternehmensnachfolge
zu
erleichtern.
Die
Steuerklasse
I
umfasst
Ehegatten,
Kinder
und
Enkelkinder;
Klassen
II
und
III
betreffen
weiter
entfernte
Angehörige
bzw.
Nichtverwandte.
Die
Steuersätze
sind
progressiv
und
steigen
mit
dem
Wert
des
steuerpflichtigen
Erwerbs;
die
Obergrenzen
variieren
je
nach
Klasse
und
Wert.
Die
Regelungen
enthalten
zudem
weitere
Abzugs-
und
Staffelungsmöglichkeiten,
die
sich
auf
die
effektive
Steuerlast
auswirken.
Bekanntgabe
des
Erwerbs
zu
entrichten.
Die
Regelungen
wurden
im
Laufe
der
Jahre
angepasst,
insbesondere
zur
Förderung
der
Familiennachfolge
und
zur
Sicherung
der
Unternehmensfortführung.