Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf Vermögensübertragungen, die beim Tod einer Person oder bei bestimmten Schenkungen fällig wird. In Deutschland wird sie durch das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und von den Finanzbehörden verwaltet. Der steuerliche Grundlagenwert umfasst das nach Abzug von Schulden und nach Bewertung des Vermögens festgestellte Nachlasseigentum, einschließlich Immobilien, Wertpapiere, Unternehmen und sonstiger Vermögenswerte. Der Nachlasswert bestimmt die Höhe der Steuer, wobei Bewertungs- und Abrechnungsregeln gelten.
Es gibt erhebliche Freibeträge und Begünstigungen, abhängig von der Verwandtschaftsbeziehung zum Verstorbenen. Zu den gängigen Freibeträgen
Die Erbschaftsteuer ist nach drei Steuerklassen aufgebaut, deren Sätze von der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs abhängen.
Die Steuer wird mit der Einreichung der Erbschaftsteuererklärung fällig und ist in der Praxis zeitnah nach