Nachlasseigentum
Nachlasseigentum bezeichnet das Vermögen, die Rechte und die Verbindlichkeiten, die dem Nachlass eines Verstorbenen zugeordnet sind. Es umfasst bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte wie Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Forderungen sowie Schulden und sonstige Verpflichtungen, die der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes hinterlassen hat. Das Nachlasseigentum bildet eine rechtliche Einheit, bis die Erben ihren Anspruch durch Rechtsnachfolge geltend machen und eine Verteilung erfolgt.
Nach dem Tod wird das Nachlasseigentum in der Regel von einem Testamentsvollstrecker oder einem Nachlasspfleger verwaltet.
Durch die Erbschaft entsteht kein automatisch gemeinsames persönliches Eigentum des Verstorbenen mehr; stattdessen erwerben die Erben
In Deutschland unterliegt das Nachlasseigentum der Erbschaftsteuer; der Wert des Nachlasses wird zum Todeszeitpunkt ermittelt und