steuerbar
Steuerbar ist ein Begriff des Steuerrechts, der die Eigenschaft eines bestimmten Sachverhalts, Gegenstands oder wirtschaftlichen Vorgangs beschreibt, in den Geltungsbereich einer Steuer zu fallen. Das Adjektiv setzt sich aus der Wurzel „Steuer“ und dem Suffix „-bar“ zusammen und signalisiert, dass der betreffende Vorgang grundsätzlich der Besteuerung unterliegen könnte. Steuerbarkeit bedeutet damit nicht automatisch, dass tatsächlich eine Steuer entsteht; es geht vielmehr um die Frage, ob der Tatbestand dem Steuerrecht unterliegt.
In der Praxis wird der Begriff vor allem im Umsatzsteuerrecht (Mehrwertsteuer) verwendet. Ein Umsatz ist steuerbar,
Zusammengefasst beschreibt steuerbar also die fundamentale Zuordnung eines Rechts- oder Sachverhalts zum Bereich der Besteuerung. Die