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Umsatzsteuerrecht

Umsatzsteuerrecht bezeichnet das Rechtsgebiet, das in Deutschland die Erhebung, Zuordnung und Verwaltung der Umsatzsteuer (USt) regelt. Es umfasst das Umsatzsteuergesetz (UStG) und dazugehörige Rechtsvorschriften auf Bundes- und EU-Ebene. Geltungsbereich sind Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt, die von Unternehmern im Inland erbracht werden; grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der Europäischen Union fallen ebenfalls darunter.

Eine Umsatzsteuerpflicht besteht für steuerbare Umsätze, die im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit gegen Entgelt erbracht werden.

Der Ort der Leistung bestimmt, wo die Steuer entsteht. In der Regel wird im Inland besteuert; bei

Aufwendungen für Umsatzsteuerlieferungen führen zum Vorsteuerabzug: Unternehmen können die auf Eingangsrechnungen ausgewiesene USt mit der eigenen

Zur Administrationsseite gehört die Registrierung, die Ausstellung von Rechnungen mit korrekten USt-Angaben, sowie die regelmäßige Abgabe

Die
Bemessungsgrundlage
ist
der
Gegenleistungswert
ohne
Umsatzsteuer.
Es
gelten
zwei
Steuersätze:
der
Regelsatz
von
19
Prozent
und
ein
ermäßigter
Satz
von
7
Prozent
für
bestimmte
Waren
und
Dienstleistungen.
Nicht
alle
Umsätze
unterliegen
der
USt;
steuerfreie
Umsätze
existieren,
oft
mit
Einschränkungen
beim
Vorsteuerabzug.
grenzüberschreitenden
Umsätzen
innerhalb
der
EU
gelten
spezielle
Regeln.
Innergemeinschaftliche
Lieferungen
sind
in
der
Regel
steuerfrei,
bei
Erwerb
im
Inland
wird
die
USt
unter
bestimmten
Voraussetzungen
durch
das
Reverse-Charge-Verfahren
erhoben.
Exporte
in
Drittstaaten
sind
in
der
Regel
USt-frei.
Umsatzsteuer
verrechnen
lassen.
Dazu
sind
ordnungsgemäße
Rechnungen,
Aufbewahrungspflichten
und
Buchführung
notwendig.
von
Umsatzsteuer-Voranmeldungen
(monatlich
oder
quartalsweise)
und
einer
Jahreserklärung.
Spezialregelungen,
wie
die
Kleinunternehmerregelung,
greifen
bei
bestimmten
Umsatzgrenzen
und
beeinflussen
Erhebung
sowie
Vorsteuerabzug.