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Steuerbar

Steuerbar ist ein Begriff des Steuerrechts, der die Eigenschaft eines bestimmten Sachverhalts, Gegenstands oder wirtschaftlichen Vorgangs beschreibt, in den Geltungsbereich einer Steuer zu fallen. Das Adjektiv setzt sich aus der Wurzel „Steuer“ und dem Suffix „-bar“ zusammen und signalisiert, dass der betreffende Vorgang grundsätzlich der Besteuerung unterliegen könnte. Steuerbarkeit bedeutet damit nicht automatisch, dass tatsächlich eine Steuer entsteht; es geht vielmehr um die Frage, ob der Tatbestand dem Steuerrecht unterliegt.

In der Praxis wird der Begriff vor allem im Umsatzsteuerrecht (Mehrwertsteuer) verwendet. Ein Umsatz ist steuerbar,

Zusammengefasst beschreibt steuerbar also die fundamentale Zuordnung eines Rechts- oder Sachverhalts zum Bereich der Besteuerung. Die

wenn
er
den
Anwendungsbereich
der
entsprechenden
Steuervorschriften
erfüllt,
zum
Beispiel
durch
eine
Lieferung
oder
sonstige
Leistung
eines
Unternehmers.
Ob
daraus
tatsächlich
eine
Steuerpflicht
folgt,
hängt
von
weiteren
Voraussetzungen
ab,
wie
dem
Vorliegen
von
Steuerpflicht,
Befreiungen
oder
Null-
bzw.
ermäßigtem
Steuersatz.
Daher
wird
zwischen
Steuerbarkeit,
Steuerpflicht
und
Steuerbefreiung
unterschieden:
Steuerbar
bedeutet
grundsätzlich
im
Anwendungsbereich
der
Steuer,
steuerpflichtig
bedeutet,
dass
die
Steuer
tatsächlich
zu
zahlen
ist,
während
steuerfreie
Umsätze
von
der
Besteuerung
ausgenommen
sind.
konkrete
steuerliche
Behandlung,
einschließlich
Satz,
Befreiungen
oder
Nullrate,
ergibt
sich
erst
aus
den
spezifischen
Vorschriften
der
jeweiligen
Steuerart
und
Rechtsordnung.
Der
Begriff
findet
sich
nicht
nur
im
Umsatzsteuerrecht,
sondern
allgemein
dort,
wo
geprüft
wird,
ob
ein
Vorgang
steuerlich
erfasst
wird.