Steuerart
Steuerart ist ein in der deutschen Steuerverwaltung gebräuchlicher Oberbegriff für die jeweilige Art einer Abgabe, die der Staat aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhebt. Sie dient der systematischen Einordnung von Steuern und hilft Behörden, Steuervoraussetzungen, Bemessungsgrundlagen und Abrechnungsverfahren zu unterscheiden. Typische Steuerarten sind zum Beispiel die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Steuerarten unterliegen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, Bemessungsgrundlagen, Steuersätzen und Veranlagungsverfahren. In der Praxis unterscheiden Fachleute oft zwischen direkten
Im Verwaltungsablauf wird die jeweilige Steuerart in Formularen, Erklärungen und Veranlagungen separat behandelt. Bei der Abgabe
Zusammengefasst bezeichnet Steuerart eine rechtlich definierte Kategorie von Steuern, die unterschiedliche Vorschriften, Verfahren und wirtschaftliche Wirkungen