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Steuerart

Steuerart ist ein in der deutschen Steuerverwaltung gebräuchlicher Oberbegriff für die jeweilige Art einer Abgabe, die der Staat aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhebt. Sie dient der systematischen Einordnung von Steuern und hilft Behörden, Steuervoraussetzungen, Bemessungsgrundlagen und Abrechnungsverfahren zu unterscheiden. Typische Steuerarten sind zum Beispiel die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Steuerarten unterliegen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, Bemessungsgrundlagen, Steuersätzen und Veranlagungsverfahren. In der Praxis unterscheiden Fachleute oft zwischen direkten

Im Verwaltungsablauf wird die jeweilige Steuerart in Formularen, Erklärungen und Veranlagungen separat behandelt. Bei der Abgabe

Zusammengefasst bezeichnet Steuerart eine rechtlich definierte Kategorie von Steuern, die unterschiedliche Vorschriften, Verfahren und wirtschaftliche Wirkungen

Steuern,
die
vom
Steuerpflichtigen
unmittelbar
getragen
werden
(z.
B.
Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer,
Grundsteuer),
und
indirekten
Steuern,
deren
Steuerschuld
durch
den
Konsum
oder
durch
Leistungen
entsteht
(z.
B.
Umsatzsteuer,
Verbrauchsteuern).
Die
Zuständigkeiten
der
Finanzverwaltung,
die
Festsetzung
der
Steuerschuld
und
die
entsprechenden
Fristen
richten
sich
nach
der
jeweiligen
Steuerart.
einer
Steuererklärung
muss
der
Steuerpflichtige
die
zutreffende
Steuerart
angeben,
und
die
Finanzbehörden
wenden
für
jede
Steuerart
spezifische
Vorschriften
an.
Die
Einordnung
als
Steuerart
beeinflusst
zudem,
welche
gesetzlichen
Regelungen,
Säumniszuschläge,
Freibeträge
und
Abzugsfähigkeiten
gelten.
umfasst.