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Verwaltungsablauf

Verwaltungsablauf bezeichnet den organisatorischen und zeitlichen Ablauf, in dem eine Behörde einen Sachverhalt bearbeitet. Er umfasst die Gesamtheit der internen Arbeitsschritte von der Eingangsstelle bis zur Vollziehung eines Bescheids und dient der Sicherung von Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Gleichbehandlung der Bürger.

Typische Phasen des Verwaltungsablaufs sind: Eingang und Registrierung des Anliegens, Prüfung und Sachbearbeitung, ggf. Anhörung der

Rechtsgrundlagen und Prinzipien des Verwaltungsablaufs variieren nach Rechtsordnung. In Deutschland bilden das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie landesrechtliche

Beziehung zum Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt: Der Verwaltungsablauf beschreibt den organisatorischen Prozess innerhalb des Verwaltungsverfahrens; das Ergebnis

Digitalisierung beeinflusst den Verwaltungsablauf durch elektronische Aktenführung, E-Government-Portale und standardisierte Fristberechnungen. Dadurch sollen Effizienz, Nachvollziehbarkeit und

Beteiligten,
Entscheidung
und
Begründung,
Bekanntgabe
des
Bescheids,
Rechtsmittelbelehrung,
Umsetzung
der
Entscheidung
sowie
Archivierung
der
Unterlagen.
Je
nach
Fall
können
Teilprozesse
wie
Prüfungen,
Gutachten
oder
Abstimmungen
zwischen
Fachbehörden
erforderlich
sein.
Fristen
und
Termine
strukturieren
den
Ablauf
und
beeinflussen
die
Rechtswirksamkeit
der
Maßnahmen.
Vorschriften
den
Rahmen.
Wesentliche
Grundsätze
sind
Rechtsstaatlichkeit,
Verhältnismäßigkeit,
Gleichbehandlung,
Transparenz
und
Nachvollziehbarkeit.
Begründungspflicht
und
ordnungsgemäße
Bekanntgabe
tragen
zur
Rechtsklarheit
bei.
ist
in
der
Regel
ein
Verwaltungsakt,
etwa
ein
Bescheid,
eine
Genehmigung
oder
eine
Ablehnung.
Gegen
einen
solchen
Akt
können
Rechtsbehelfe
wie
Widerspruch
oder
Klage
eingelegt
werden.
Bürgernähe
verbessert
werden.